Baufinanzierung /
Bausparen
Grundsätzlich geht es bei der Baufinanzierung darum, alle erforderlichen Geldmittel für Bauvorhaben oder Immobilienkäufe zu beschaffen und optimal einzusetzen. Verschiedene Geldmittel können Eigenkapital, Baukostenzuschüsse, öffentliche Mittel, Arbeitgeberdarlehen oder Kapitalmarktmittel sein, wie etwa von Bauspar- oder Sparkassen, Pfandbriefinstitutionen und Kreditbanken.
Je nach Bauvorhaben unterscheidet sich auch die Baufinanzierung. Grob wird zwischen öffentlichen bzw. gewerblichen Bauten und Wohngebäuden unterschieden, sowie zwischen öffentlichen, gewerblichen oder privaten Bauträgern und Bauherrn.
Bei jedem Bauvorhaben muss die Investition auf Risikoempfindlichkeit, den Umfang des Eigenkapitals, die Kapitalmarkssituation und unter Umständen die Ertragskraft hin untersucht werden. Insgesamt werden durch die Baufinanzierung alle Kosten, die durch Erwerb und das Erschließen des Grundstücks anfallen, inklusive der Baukosten, abgedeckt.
Der Bausparvertrag
Der klassische Bausparvertrag, der häufig nicht nur als zinsgünstige Baufinanzierung gewählt wird, sondern auch als zinsstarke Kapitalanlage dient, überbrückt die Differenz zwischen dem vorhandenen Eigenkapital und der tatsächlichen Bausumme.
Bausparkassen legen in einem solchen Vertrag die jeweilige Bausparsumme fest, wodurch dem Bausparenden nach einer Mindestsparzeit von meistens 18 Monaten ein unkündbares Bauspardarlehen ermöglicht wird. Die Bausparsumme ist die Vertragssumme, die sich aus dem angestrebten Sparguthaben des Bausparenden und dem zugesicherten Bauspardarlehen zusammensetzt.
Auszahlung
Während das vom Bausparer aufzubringenden Sparguthaben jährlich verzinst wird und in den meisten Fällen nur 40% der Bausparsumme ausmacht, stellt die Bausparkasse rund 60 % der Bausparsumme zur Verfügung. Sobald der Bausparende einen festgelegten Betrag, wie zum Beispiel die Hälfte der Bausparsumme, angespart hat, kann er sich die vertraglich zugesicherte Summe auszahlen lassen. Ab diesem Zeitpunkt kann frei über die gesamte Bausparsumme verfügt werden, also über das Bausparguthaben und das gesamte Bauspardarlehen. Die monatlichen Raten sowie die gleich bleibenden Zinsen für das Erreichen des Mindestsparguthabens und die anschließende Rückzahlung des Bauspardarlehens werden im Voraus festgelegt.
Förderung
Gerade bei Bausparverträgen ist es sinnvoll, sich über eine mögliche Bausparförderung zu informieren. Zur Förderung des Wohnungsbaus wird in vielen Fällen staatliche Förderung in Form von Bausparprämien gewährleistet.
Art und Umfang der Förderung hängen vor allem von der Nutzung des Wohneigentums und dem Haushaltseinkommen ab. Wird beispielsweise der Bausparvertrag abgeschlossen, um das erworbene oder gebaute Wohneigentum selbst zu nutzen, und übersteigt das Jahreseinkommen bei Einzelpersonen nicht 25.600 € (für Eheleuten 51.200 €), sind die grundlegenden Konditionen für den Erhalt einer Bausparprämie bereits erfüllt.
Seit 2004 beträgt die Prämie 8.8 % der Aufwendungen, beispielsweise für Beiträge an Bausparkassen, wodurch rund 512 € begünstigt werden (Bei Eheleuten sogar 1.024 €).
Ein weiterer Vorteil des Bausparens besteht darin, dass ein Bausparvertrag bereits im Alter von 16 Jahren abgeschlossen werden kann, wodurch ein wichtiger Baustein für die Sicherung der persönlichen Zukunft gelegt werden kann.


