Baufinanzierung /

Informieren Sie sich hier über die häufigsten Nebenkosten der Baufinanzierung.

Um in der Baufinanzierung den Überblick zu behalten und die monatliche Gesamtbelastung realistisch kalkulieren zu können, muss zunächst zwischen einmaligen und laufenden Nebenkosten unterschieden werden, die über den Kaufpreis hinaus anfallen können.

Der einmalige Grunderwerb
Zu den einmaligen unumgänglichen Nebenkosten gehören die Grunderwerbssteuer, die derzeit bei 3,5 % des Kaufpreises liegt und die Notargebühr für den Grundbucheintrag in Höhe von 1 % des Kaufpreises. In neu erschlossenen Wohngebieten kann unter Umständen eine Erschließungsgebühr der Gemeinde, die den infrastrukturellen Anschluss der Immobilie deckt, erhoben werden.

Mögliche Maklergebühren
Darüber hinaus können, sofern ein Makler für den Erwerb oder Verkauf einer Immobilie beauftragt wurde, Gebühren entstehen, die sich im Durchschnitt auf 3 % des Kaufpreises plus Steuern belaufen. In den meisten Fällen werden solche Maklergebühren vom Käufer übernommen; sie können aber auch durch Vereinbarung beliebig anders auf die Parteien verteilt werden.

Häufig wird ein unabhängiger Berater beauftragt, die maßgeschneiderte Baufinanzierung zu optimieren, dessen Dienste ebenfalls Kosten verursachen. Da es hierfür kein einheitliches Honorar gibt, lohnt auch hier ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter.

Gebühren des Kreditgebers
Weitere einmalige Kosten können durch Gebühren des Kreditgebers entstehen, weshalb auch hier ein umfassender Vergleich der verschiedenen Anbieter überaus sinnvoll ist. Um beispielsweise den exakten Beleihungswert einer Immobilie schätzen zu lassen, werden von der Kreditgeberseite, sofern ein Gutachter den Objektwert ermittelt hat, Wertschätzungsgebühren erhoben. Diese Gebühren, deren Höhe sich zwischen 0,2 und 0,4 % des geschätzten Wertes bewegt, werden vom Kreditgeber in der Regel bei der Auszahlung des Kredits einbehalten.

Bereitstellungs- und Teilauszahlungsgebühren
Sollte ein zugesagtes Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden als ursprünglich vereinbart, können auch hier Bereitstellungsgebühren anfallen, die je nach Anbieter variieren. Auch Teilauszahlungsgebühren können erhoben werden, sofern ein zugesagtes Darlehen in festgelegten Teilbeträgen ausgezahlt werden soll. Hierbei ist die jeweilige Bauphase für die Ermittlung dieser Gebühren ausschlaggebend.

Laufende Nebenkosten
Laufende Nebenkosten umfassen neben der Grundsteuer, deren Hebesatz (Höhe) von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und erhoben wird, die obligatorische Gebäudeversicherung, die vor möglichen Kosten durch Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschäden schützt sowie übliche Kosten, wie etwa Straßenreinigungs- oder Müllgebühren.

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