Ratenkredit /

Was ist eine SCHUFA-Auskunft?

Als SCHUFA wird die Schutzgemeinschaft für allgemeine Ratenkreditsicherung bezeichnet. Sie existiert seit 75 Jahren, mittlerweile in der Rechtsform der SCHUFA Holding AG mit insgesamt 14 Geschäftsstellen im Bundesgebiet. Die SCHUFA ist eine Einrichtung in erster Linie der Banken und Sparkassen mit der Aufgabe, die Ratenkreditinstitute und den Handel vor Verlusten im Ratenkreditgeschäft zu schützen. Sie speichert Informationen über die von ihren angeschlossenen Vertragspartnern (neben Banken und Sparkassen vor allem der Fach- und Einzelhandel, Ratenkreditkartenunternehmen, Telefongesellschaften) gemeldeten PersonalRatenkredite. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort des Ratenkreditnehmers sowie Höhe des Ratenkredites, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten. Umgekehrt gibt die SCHUFA ihren Vertragspartnern auf deren Anfrage zum Zwecke der Ratenkreditrisikoermittlung bekannt, ob ein Ratenkredit gespeichert und ggfls. wie und wann die Rückzahlung des Ratenkredits erfolgt ist. Die SCHUFA unterliegt den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und darf Auskünfte nur an vertragsgemäß angeschlossene Unternehmen erteilen. Gegenwärtig speichert sie nach eigenen Angaben knapp 300 Millionen Einzeldaten zu rund 57 Millionen Personen.

Kann ich erfahren, was dort über mich gespeichert ist?

Jeder Verbraucher hat das Recht, von der SCHUFA die über ihn gespeicherten Daten – bei mündlicher Auskunft kostenlos, bei schriftlicher Auskunft gegen eine Gebühr in Höhe von 7,60 € – genannt zu bekommen. Diese Eigenauskunft kann man auch online über www.schufa.de anfordern.

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