Tagesgeld /

Steuerliche Aspekte – was veränderte sich mit der Abgeltungsteuer seit 2009?

Zinsabschlagsteuer
Für die Zinserträge des Tagesgeldkontos wurden bis zum Jahr 2009 eine Zinsabschlagssteuer von 30% und der dazugehörige Solidaritätszuschlag von 5,5 % veranschlagt. Generell fallen Erträge aus Kapitalanlagen in Deutschland unter das Kapitalertragssteuerrecht, weshalb sie eigentlich mit dem persönlichen Steuersatz bedacht werden müssen.

Die Abführung dieser Steuer liegt in der Verantwortung der Bank, weil sie in dieser Konstellation als Steuerzahler gilt. Die Versteuerung der Zinserträge konnte jedoch bis zu einem bestimmten Betrag umgangen werden, indem bei der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

Der Sparerfreibetrag setzte sich bis zum Jahr 2009 aus 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale pro Person zusammen. Wurde ein solcher Antrag gestellt, wurde die Zinsabschlagssteuer nur noch für Erträge abgeführt, die über diesem Freibetrag lagen.

Die neue Abgeltungsteuer seit 2009
Seit dem 1. Januar 2009 wird die so genannte Abgeltungssteuer erhoben. Diese grundsätzliche Regelung umfasst eine Quellensteuer von rund 25 %, die von allen Dividenden, Zinsen und Erlösen aus Wertpapierverkäufen – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – abgezogen wird, die seit 2009 zustande kommen.

Der so genannte 50-Prozent-Vorteil, der sich bisher daraus ergab, dass Steuern nur auf die Hälfte der Dividenden und Kursgewinne erhoben wurden, ist nun weggefallen. Dieses Halbeinkünfteverfahren wurde durch die Besteuerung des Gesamtbetrags ersetzt.

Während bisher nur Steuern gezahlt werden mussten, wenn beispielsweise Aktien innerhalb von zwölf Monaten verkauft wurden, wird die Abgeltungssteuer seit 2009 abgeltend fällig, indem sie von der Bank einbehalten wird.

Nicht nur im Hinblick auf den Sparerfreibetrag, der seit Januar 2009 Sparerpauschbetrag genannt wird, ist es sinnvoll, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro. Als Geringverdiener gibt es die Möglichkeit, bei der eigenen Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, worin festgelegt wird, dass die Gewinne unversteuert bleiben. Voraussetzung hierfür ist ein Jahreseinkommen von unter 7664 Euro.

News
  • Geldanlagen laut Umfrage bei jeder vierten Frau kein Thema 
    Das Thema Geldanlagen ist ein überaus komplexes Gebiet. Doch neben undurchschaubaren Investitionen mit großem Risiko und der Aussicht auf attraktive Renditen, gibt es auch Anlageformen, die transparent und sicher sind. Doch wie steht es um das Interesse an Geldanlagen insgesamt?...
  • Baufinanzierung aktuell: Welchen Einfluss hat die Leitzinserhöhung? 
    Durch die Leitzinserhöhung, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) vor einigen Wochen vorgenommen hat, können insbesondere Kleinanleger in Sachen Tagesgeld mit attraktiveren Zinserträgen rechnen. Doch wie steht es um das Thema Baufinanzierung? Finanzexperten gehen davon aus, dass sich die Zinserhöhung zumindest nicht unmittelbar auf Immobilienfinanzierungen auswirken wird...
  • Tagesgeldanleger profitieren von Leitzinserhöhung 
    Die Leitzinserhöhung, die vor einigen Wochen von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgenommen wurde, sorgt insbesondere bei Kleinanlegern für Aufheiterung. Denn die Zinsanhebung von 1,25 auf 1,5 Prozent führt endlich dazu, dass Tagesgeldkonten wieder attraktiver werden. In den vergangenen Monaten war es aufgrund der stetig sinkenden Zinsen still um diese vergleichsweise junge Anlageform geworden...