Tarifchecks - News

Versicherung und Abgeltungssteuer – II

München, den 13. Dezember 2007 (tc.) Im Gesetzesentwurf für die neue Steuer, die ab 2009 einheitlich für Kapitaleinkünfte erhoben wird, konnten seine Autoren nicht genug Lob für die Vorteile der Neuerungen finden. Die Abgeltungssteuer „führt zu einer erheblichen Entlastung sowie zur drastischen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens von Kapitaleinkünften“, hieß es im Dokument. Nach der letzten Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (12/2007) wird es nach der Umstrukturierung des Steuersystems sowohl Gewinner als auch Verlierer geben. Zur ersten Gruppe gehören vor allem die Sparer mit einem hohen Steuersatz, die auf Zinsprodukte setzen. Die Verlierer sind die Anleger, die ihre Altersvorsorge auf Sparpläne mit Aktienfonds aufbauen.
Die Reform sieht nämlich vor, dass auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne einheitlich 25 % Abgeltungssteuer fällig ist. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer betrifft Erträge und Gewinne über dem Sparerpauschalbetrag. Dieser beläuft sich momentan auf 801€ bzw. 1602€ für Alleinstehende oder Ehepaare.
Die Finanzexperten weisen darauf hin, dass durch die Abgeltungssteuer Zinsprodukte wie Bundesschatzbrief oder Banksparplan an Attraktivität gewinnen werden. Der Grund dafür ist, dass für die Zinsen nicht mehr der persönliche Steuersatz gezahlt werden muss, sondern nur noch maximal 25 Prozent Abgeltungssteuer.
Eine Reihe von Vorsorgeprodukten werden aber dafür ihren Reiz verlieren. Das gilt vor allem für Sparpläne mit Aktienfonds. Ab 2009 sind auch Erträge aus Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, betroffen. Das kann zu einer erhöhten Zahl von Kündigungen bzw. Verkäufen von Lebenspolicen führen. Wichtig zu wissen ist, dass mit der Einführung der Abgeltungssteuer Verluste, die aus der Kündigung bzw. dem Verkauf der Lebensversicherung entstehen, steuerlich abzugsfähig sein werden.
Im nächsten Teil unseres Informationsblocks informieren wir Sie über weitere Details zur Abgeltungssteuer und Altersvorsorge.
(tc.)