Tarifchecks - News
München, den 24. Januar (tc.) Wie tarifchecks.de bereits berichtete, ist am 1. Januar 2008 ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten, das den Bedürfnissen eines verstärkten Verbraucherschutzes in verstärktem Maße Rechnung trägt und die Rechte des Versicherungsnehmers ganz deutlich stärkt.
Besonders wichtig und vorteilhaft für die Versicherten ist die neue Regelung zur Kündigung und Laufzeit von neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Ab Januar sind nämlich langfristige Versicherungsverträge, wie bisher meist von fünf Jahren, durch das neue Kündigungsrecht von drei Jahren nicht mehr zulässig. Nun können Verträge zum dritten Jahr gekündigt werden. Der Vorteil ist, dass somit der Kunde den genauen Leistungsumfang seiner Police immer genau überprüfen kann und durch das neue Kündigungsrecht früher über einen Wechsel nachdenken kann.
Die Versicherungsexperten weisen aber auch auf die Nachteile dieser Neuerung hin. Durch die neue Richtlinie werden die bisher üblichen Rabatte durch längere Laufzeiten unmöglich gemacht.
Gleichzeitig ergibt sich aber auch eine weitere wichtige Regel bei der Lebensversicherung. Künftig werden die Versicherer die Kosten auf die ersten fünf Jahre verteilen, sodass bei einer frühen Kündigung ein höherer Rückkaufswert übrigbleibt. Dadurch wird der Kapitalstock der Lebensversicherung bereits früher und vor allem konstanter gebildet.
(tc.)

