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Noch ein Jahr Steuervorteile

München, den 6. März (tc.) Dass die Kündigung der Lebensversicherung nicht zu den lukrativsten Geschäften gehört, soll mittlerweile gut bekannt sein. Nur mit einem Verkauf sichert man sich den realen Wert der Lebenspolice. In diesem Jahr lohnt sich er umso mehr, denn nur bis zum Ende des Jahres 2008 kann man sich die Steuervorteile, die der Gesetzgeber den Verkäufer der Lebenspolicen gewährt, zunutze machen.
Gegenüber den „Rückkaufswerten“ der Lebensversicherer beträgt der finanzielle Vorteil von der Kündigung im Normalfall etwa 15%. Der weitere Vorteil ist, dass selbst wenn der Vertrag zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine zwölf Jahre gelaufen ist, kann der Policeninhaber das Geld bislang noch ohne Abzug von Steuern bekommen. Bei einem Rückkauf ist allerdings die Kapitalertragssteuer fällig.
Diese Steuerfreiheit darf man allerdings nur bis zum Ende dieses Jahres genießen. Das hat der Gesetzgeber vor kurzem durch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes wegen der neuen Abgeltungssteuer festgelegt. (Paragraph 52a Abs. 10 Staz 5 EstG) Ab 2009 wird der Verkauf genauso wie eine Kündigung behandelt, woraus deutliche Verluste entstehen. Finanzexperten raten deshalb, den geplanten Verkauf der Police eventuell noch 2008 abzuwickeln. (tc.)