Tarifchecks - News
München, den 9. Januar (tc.) Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ergeben sich tief greifenden Änderungen im deutschen Gesundheitssystem. Da jeder gesetzlich Krankenversicherte einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent zu leisten hat, werden die Kriterien für die Wahl eines Krankenversicherers immer feingliedriger. Denn nun ist nicht mehr die Höhe des Beitrages entscheidend für einen Bei- oder Austritt, sondern Fragen wie Wahltarife, verschiedene Bonusmodelle oder auch Service.
„Ich muss mir darüber klar werden, was ich von meiner Kasse erwarte.“ Mit diesen Worten bringt Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin das veränderte Prinzip auf den Punkt. Denn die persönliche Beratung und Betreuung etwa in einer nahe gelegenen Geschäftsstelle des Versicherers ist für den ein oder anderen mit Sicherheit sehr wichtig, während sich andere mit einer telefonischen Betreuung begnügen würden.
Ebenfalls wichtig ist die Entscheidung für ein bestimmtes Wahltarif-Modell: „Selbstbehalte, Beitragsrückgewähr oder die Unterstützung von Naturheilverfahren lauten hier die Stichworte“, erklärt Etgeton. Verglichen wird also nicht mehr nach Preis, sondern nach Leistung.
Neuer Basistarif in der PKV
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es Neuerungen. So werden beispielsweise Personen ohne Krankenschutz dazu verpflichtet, sich erneut zu versichern, die vormals privat abgesichert waren.
Darüber hinaus sorgt die Einführung eines neuen Basistarifes, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar sind, für Furore. Die Kosten für diesen Basistarif dürfen 570 Euro nicht überschreiten. Versicherte, die durch die Zahlung dieses Tarifes zum Sozialfall würden, müssen nur die Hälfte zahlen. Im Zuge dieser Gesetzesänderung haben sich die Privatkassen zusammengeschlossen, um diese Regelung zu kippen.
Bis zum 30. Juni besteht im Übrigen noch die Möglichkeit, als Versicherter einer privaten Krankenversicherung in den Basistarif eines anderen Versicherungsanbieters zu wechseln. Dabei können dann sogar Rückstellungen fürs Alter mitgenommen werden – zumindest teilweise.
Bemessungsgrenzen 2009
Wie jedes Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, beziehungsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grenze, bis zu der Zahlungen vom Bruttoeinkommen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen, liegt in Ostdeutschland bei 4550 Euro pro Monat (2008: 4500 Euro) und in Westdeutschland bei 5400 Euro (2008: 5300). Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2009 bundeseinheitlich 3675 Euro und ist damit um 75 Euro angehoben worden. Privat versichern können sich nur diejenigen, deren Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren über jeweils 4050 Euro lag (2008: 4012,50).

