Tarifchecks - News
München, den 30. Januar (tc.) Mit Beginn des Jahres 2009 hat sich im Bereich der Krankenversicherung einiges getan. Nicht nur, dass mit dem Gesundheitsfonds ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse eingeführt wurde. Nun besteht für alle Bundesbürger eine Krankenversicherungspflicht – ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen müssen also versichert sein. Einzig die Versicherung zahnärztlicher Maßnahmen ist nicht gesetzlich verpflichtend.
Dies gilt auch für ehemalige Kunden der privaten Krankenversicherung. Während es bisher die Option gab, unversichert zu bleiben, wenn man die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnte, sieht es nun anders aus. Denn die privaten Krankenkassen sind nun dazu verpflichtet, die nicht versicherten Personen zu versichern, die vormals privat versichert waren, beziehungsweise dem PKV-Kreis angehören. Dies betrifft also Selbständige, Beamte, sowie Angestellte, die mehrere Jahre ein Bruttojahreslohn von mehr als 44. 100 Euro vorweisen können.
Basistarif als Alternative in der privaten Krankenversicherung
Für solche Fälle wurde der so genannte Basistarif eingeführt. Der Umfang entspricht dabei denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Kosten liegen – wie in der GKV – maximal bei etwa 570 Euro. Wer wiederum die Beiträge für seinen Basistarif nicht gänzlich zahlen kann, wird entweder vom Grundsicherungsamt unterstützt oder wird durch etwaige Beitragssenkungen entlastet. Darüber hinaus können von den privaten Krankenversicherungen bei Basistarifen keine Risikoabschlüsse oder auch Zuschläge einfordern.
Patienten ohne Krankenversicherungsschutz werden nur in akuten Fällen oder bei Schwangerschaften versorgt. Experten appellieren daher deutlich, umgehend – und am besten noch gleich im Januar – einen Beitrittsantrag auszufüllen. Denn je länger man wartet, umso teurer werden die Beiträge. Die Tarif-Staffelung für den verspäteten Eintritt ist genau geregelt.

