Tarifchecks - News
München, den 13. Juli (tc.) Die aktuelle Umsetzung einer EU-Richtlinie, der nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, zwingt Kreditinstitute zukünftig dazu, ihre Darlehensverträge transparenter zu halten. Um die Rechte der Kreditnehmer zu stärken, müssen dann alle Kosten eines Kredites gut ersichtlich sein. Vor allem so genannte Lockvogel-Kreditangebote sollen auf diese Weise für Kunden besser erkennbar sein.
In Deutschland könnte dies vor allem für das Prinzip Restschuldversicherung große Folgen haben. Diese werden in der Regel als Zusatz von günstigen Darlehen mit lukrativem Zinssatz abgeschlossen und gelten als Kostenfalle schlechthin. Denn der Kredit kann noch so günstig sein. Die gleichzeitig abgeschlossene Restschuldversicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ableben des Schuldners einspringt, kann enorme Kosten mit sich bringen.
Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten
Dabei dient diese Zusatzversicherung weniger der Sicherheit des Verbrauchers, als vielmehr der Bank, die auf diese Weise das Risiko ausgeschlossen hat. Christina Beck vom Bundesverband Verbraucherzentrale erklärt: “Oft genug ist es faktisch so, dass der Verbraucher gar keinen Kredit bekommen würde, wenn er nicht eine solche Versicherung abschließt.” Vermutlich sind die Prämien, die Bankangestellte für solche Versicherungsabschlüsse kassieren, auch nicht von der Hand zu weisen.
Mit dem neuen Gesetz müssen die tatsächlichen Kosten eines Darlehens also einheitlich angegeben werden. Diese Regelung greift dann für Rentenzahlungen und Verbraucherkredite – jedoch nicht für Immobilienkredite. Da die Kreditinstitute den effektiven Jahreszins angeben müssen, würden die Kosten für eine Restschuldversicherung also mitberücksichtigt werden – was den Zins häufig auf 30 oder gar 40 Prozent anheben würde.
Eigentlich hängt der Zins nicht vom Ausfallrisiko ab
Dabei handelt es sich jedoch um eine theoretische Rechnung. Denn die Kosten für Versicherungen müssen ersichtlich sein, wenn der Vertragsabschluss auch den Zins beeinflusst; eine Regelung, die bei Restschuldversicherungen eigentlich immer greifen müsste. Da jedoch in der Regel seitens der Banken erklärt wird, der Zins hänge vom jeweiligen Ausfallrisiko ab, sieht die Praxis anders aus.
Christina Beck erklärt: “Da die Versicherung das Risiko der Bank minimiert, müsste der Zins folglich niedriger sein als bei einem Darlehensvertrag, der ohne eine solche Sicherheit abgeschlossen wird.” Sie hofft deshalb langfristig auf zwei Angebotsformen, die sich durchsetzen sollen – beide jedoch mit transparenter Kostenaufstellung. Dann könnte ein Angebot mit Restschuldversicherung angeboten werden und eines ohne und der Kunde hätte die Wahl. In Deutschland muss die Richtlinie bis zum Juni 2010 umgesetzt sein.

