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Zustimmung durch Bundesrat: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze 2010

München, den 30. November (tc.) Die Obergrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, wird für das Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen bei rund 45.000 Euro angesetzt. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 3.750 Euro. Für alle Verdienstbeträge, die sich oberhalb dieser Grenzbeträge bewegen, müssen also ab dem 1. Januar 2010 keine Beiträge geleistet werden.

Auch in Sachen Versicherungspflichtgrenze gibt es für das kommende Jahr eine Anhebung des Betrages. Diese wird für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro angesetzt, was einem monatlichen Einkommen von 4.162,50 Euro entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze legt die Höhe des Einkommens fest, ab der Angestellte die Wahl haben, sich privat versichern zu lassen oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Wer als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis über einen längeren Zeitraum oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdient, kann also aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Doch Vorsicht! Ein Krankenversicherungswechsel will wohl überlegt sein. Man sollte stets bedenken, dass ein erneuter Wechsel, zurück in die Gesetzliche vergleichsweise schwer ist.

Zwar besteht inzwischen auch für ehemals privat Versicherte eine Krankenversicherungspflicht. Sollte man aber nicht mehr in der Lage sein, seine Beiträge selbst zu bezahlen, ist man auf den Basistarif der privaten Krankenversicherungen angewiesen. Dieser verspricht einen ähnlichen Leistungskatalog wie die gesetzliche Krankenversicherung und wird auch in punkto Kosten ähnlich berechnet.