Tarifchecks - News
München, den 2. Dezember (tc.) Solche Fälle kennt nahezu jeder vom Hörensagen: Wenn es in der Geschäftswelt auf Weihnachten zugeht, dann wird gefeiert – und das meist nicht zu knapp. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass der ein oder andere einen über den Durst trinkt und sich verletzt, ein Unfall. Wenn es sich um eine betriebliche Weihnachtsfeier handelt, springt generell die Unfallversicherung ein – und zwar auch dann, wenn das Spektakel weder innerhalb der Geschäftszeiten, noch in den Betriebsräumen stattfindet.
Der stellvertretende Geschäftsführer der Unfallkasse (UK) Nord Martin Kunze erklärt: „Fällt zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken des Raumes von der Leiter, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus.“ Um alle Voraussetzung für einen versicherten Schadensfall zu erfüllen, muss die jeweilige Weihnachtsfeier allerdings offiziell genehmigt worden sein. Konkret bedeutet das, dass die Leitung des Unternehmens die Feier nicht nur initiiert haben muss, sondern auch mitfeiert.
Alkohol gefährdet Versicherungsschutz
Doch aufgepasst! Die Familienangehörigen, die zu offiziellen Weihnachtsfeieiern mitgebracht werden, sind nicht über die Unfallversicherung geschützt. Da ein Großteil der Unfälle jedoch in den eigenen vier Wänden oder in der Freizeit geschieht, sollte der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unbedingt in Erwägung gezogen werden. Auch der beliebte Glühweinkonsum sollte, gerade auf Weihnachtsfeiern, nur in Maßen genossen werden. Denn zu viel Alkohol gefährdet – aufgrund von möglicher grober Fahrlässigkeit – auch hier den Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere auf dem Nachhauseweg, der im angeheiterten Zustand stets per Taxi oder zu Fuß erfolgen sollte.
Im Regelfall sollte eine Unfallversicherung jedoch nicht nur für die Kosten der Erstversorgung einspringen, sondern sowohl auch für die Folgeposten, als auch für langfristige Rehabilitationsmaßnahmen. Auch wenn sich in den Jahren nach dem Unfall körperliche Schwierigkeiten abzeichnen, und die Anforderungen des Alltags nur schwer zu bewältigen sind, zahlt die Unfallkasse in der Regel Zuschüsse für behindertengerechte Wohnmöglichkeiten, oder den Umbau des Autos.

