Tarifchecks - News
München, den 4. Januar (tc.) Seit dem 1. Januar ist es in Berlin gesetzlich vorgeschrieben, für den eigenen Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit ist die bisherige Übergangsfrist verstrichen, wonach Vierbeiner, die vor dem 1. Januar 2005 in den jeweiligen Haushalt kamen, unberücksichtigt bleiben konnten. Hunde müssen seither über einen Erkennungs-Chip registriert sein. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen empfindliche Bußgelder. Auch die Deckungssumme von mindestens einer Million Euro pro Versicherungsfall ist verpflichtend. Sollte der eigene Hund dann noch einen Sach- oder Personenschaden verursachen, sind zumindest die finanziellen Folgeschäden abgedeckt.
Laut Tierschutzbund gibt es in der Hauptstadt derzeit etwa 50.000 Hunde, die nicht registriert sind. Angemeldet sind immerhin etwa 109.000. Auf der Internetseite www.registrier-dein-tier.de können Tierhalter ihre Vierbeiner kostenlos registrieren und gleichzeitig schützen. Denn ganz gleich, ob das geliebte Haustier vermisst oder wieder gefunden wird, mit Hilfe der Registrierung kann so mancher Fall schnell aufgedeckt werden.
Doch nicht nur in Berlin besteht neuerdings Versicherungspflicht für Hunde. In Sachsen-Anhalt und in Hamburg gibt es ähnliche Vorschriften und auch in anderen Bundesländern ist zwar nicht ausnahmslos jeder Hund zu versichern, besonders gefährlich eingestufte Rassen aber in der Regel schon. Dazu gehören unter anderem American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Pit Bull Terrier. Hundehalter sollten sich daher rechtzeitig informieren und eine Haftpflichtversicherung wählen, die ein gutes Preisleistungsverhältnis aufweist. Denn auch hier wächst der Markt aufgrund der Nachfrage, sodass sich über einen Versicherungsvergleich ordentlich Geld einsparen lässt.

