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Der Versicherungs-Fakt: Verkehrsrechtschutz

Um sich gegen Schadensansprüche im Zuge von Verletzungen des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts professionell schützen zu können, hilft der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung. Diese Police kann man stets für sich selbst, oder aber auch für eine weitere mitversicherte Person abschließen, die am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Versicherungsschutz besteht dann sowohl als Fahrgast und als Fahrradfahrer, als auch als Fußgänger. Mit dem Betreten eines Gebäudes endet der Versicherungsschutz jedoch genauso, wie mit dem Verlassen öffentlicher Verkehrswege sowie dem Umstieg auf sportliche Fortbewegungsmittel, wie etwa Ski oder Skateboard.