Tarifchecks - News
Der Versicherungs-Fakt: Startschuss in Sachen Kfz-Versicherungsschutz
Der Versicherungsbeginn wird in der Kfz-Versicherung in drei Bereiche unterteilt. Der erste Bereich bezieht sich auf den formellen Beginn, der mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer und mit dem Erhalt des Versicherungsvertrages gekennzeichnet ist. Der zweite, technische Versicherungsbeginn greift mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt des beginnenden Versicherungsschutzes. Schließlich bleibt noch der materielle Beginn der Versicherung, der mit dem Erhalt des Versicherungsscheins einhergeht und der – sofern die Erstprämie bezahlt wurde – den wirksamen Versicherungsschutz einläutet.

