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Wer auf dem Weg zum Arbeitsplatz stürzt, ist versichert

München, den 18. Februar (tc.) In weiten Teilen Deutschlands taut es in diesen Tagen, zumindest tagsüber. Doch wenn es über Nacht wieder friert, können sich tückische Eisschichten bilden, die vor allem Pendlern zu schaffen machen. Dies gilt jedoch keineswegs nur für Autofahrer, die mit überfrierender Nässe umgehen müssen. Auch der Gang zur Arbeit per Pedes kann da schon mal zur Rutschpartie werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt nun folgendes klar: Wer sich dabei in einem Arbeitsverhältnis befindet und auf dem Hin- beziehungsweise Rückweg von seiner Arbeitsstelle ist, der ist über eine gesetzliche Unfallversicherung zumindest vor den finanziellen Folgen eines Sturzes gesichert. Ebenfalls versichert sind Schüler und Studenten, die aufgrund von Glatteis oder ähnlichen Ursachen ausrutschen.

Joachim Breuer, der Hauptgeschäftsführer der DGUV, erklärt in diesem Zusammenhang: “Wichtig ist, dass Versicherte bei einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsuchen”. Denn versicherte Unfallopfer müssen sich bei einem solchen Arzt in Behandlung begeben. Wenn diese Modalität Beachtung findet, dann werden in Behandlungs- und Rehabilitationskosten eines Wegeunfalls in der Regel von der gesetzlichen Versicherung übernommen.