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Steuervorteile für Krankenversicherungsbeiträge seit 2010

München, den 24. Februar (tc.) Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetztes können Vollversicherte im Krankenversicherungswesen ihre Beiträge seit Beginn des Jahres um bis zu 80 oder 90 Prozent steuerlich geltend machen. Grundlage hierfür ist das GKV-Niveau. Ebenfalls berücksichtigt werden kann die Pflegeversicherung. Die Prozedur zur Steuerentlastung sieht allerdings für gesetzlich oder privat Krankenversicherte unterschiedliche Wege vor.

Im gesetzlichen Krankenversicherungswesen sei die Steuervergünstigung bereits systematisch berücksichtigt worden, heißt es aus Expertenkreisen. Privat Versicherte sollten am besten bereits während des laufenden Jahres eine Bescheinigung von ihrem Versicherungsunternehmen anfordern, woraus die zu berücksichtigenden Versicherungsprämien hervorgehen. Die Vorlage beim jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherren ebnet dann den Weg dafür, dass dieser die monatliche Gehaltsabrechnung entsprechend ändern kann. Hierfür bedarf es der Bescheinigung seitens der Assekuranz.

Vergünstigungen auch für weitere Versicherungsformen möglich

Diese Bescheinigung birgt noch einen weiteren Vorteil, weil darüber ersichtlich wird, ob noch zusätzliche Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn die aufgebrachten Aufwendungen nämlich eine bestimmte Höhe unterschreiten, erstrecken sich die Steuervergünstigungen auch auf die folgenden Versicherungsformen: Auf Unfallversicherungen, Pflegeergänzungsversicherungen, Krankentage- beziehungsweise Krankenhaustagegeld sowie auf Arbeitslosenversicherungen und darüber hinaus auch auf Risikolebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Alleinstehende Personen können bis zu 1.900 Euro im Jahr steuerlich absetzen, wenn sie Arbeitnehmer sind. Mit gleichem Familienstand und einer selbständigen Tätigkeit erhöht sich der Betrag auf 2.800 Euro pro Jahr. Für Ehepaare mit selbständiger Tätigkeit liegt die Obergrenze bei 5.600 Euro, bei Verheirateten, die in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen, entsprechend bei 3.800 Euro. Um von diesen Steuervergünstigungen zu profitieren, muss nicht unbedingt der Weg über die offizielle Bescheinigung des Krankenversicherers gewählt werden. Dies hat vor allem zeitliche und bürokratische Vorteile. Die Steuerbegünstigungen können auch im Rahmen der herkömmlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.