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München, den 1. März (tc.) Orkantief „Xynthia“ hat am vergangenen Wochenende enorme Verwüstungen hinterlassen. Umgestürzte Bäume und herumfliegende Gegenstände zerstörten Autos, behinderten den Autobahn-Verkehr und brachten auch das Streckennetz der Bahn zum Stillstand. In ganz Europa kamen durch den Sturm mindestens 55 Menschen ums Leben. Mit Windstärken von bis zu zwölf fegte das Orkantief über Stadt und Land. Die Aufräumarbeiten laufen bereits auf Hochtouren. Die entstandenen Schäden bewegen sich in Millionenhöhen.
Da stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die hohen Kosten der Sturmschäden aufkommt. Grundsätzlich springen Wohngebäude- und Hausratversicherungen, aber auch Kaskoversicherung für Fahrzeuge erst ab Windstärke acht ein, was größtenteils der Fall gewesen sein dürfte. Andernfalls schafft nur eine spezielle Elementarschadenversicherung Abhilfe, die zusätzlich für solche Fälle abgeschlossen werden muss.
Welche Versicherung springt ein?
Bei Schäden an den eigenen vier Wänden, die durch einen solchen Orkan mit Windstärken jenseits der acht entstanden sind, kommt die Wohngebäudeversicherung in Frage. Konkret gilt das für Schäden, die durch abgebrochene oder umgestürzte Bäume, Masten oder dergleichen, verursacht wurden. Ebenfalls versichert sind Schäden im Zuge von Blitzschlag. Sollten die Sturmschäden an Einrichtungsgegenständen entstanden sein, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Entsprechend werden Schäden am eigenen Auto über die Kaskoversicherung abgewickelt.
Wer Sachschäden zu beklagen hat, sollte die Versicherungsgesellschaft schnellst möglich benachrichtigen und sich an die Anweisungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens halten. Besonders die ausführliche Dokumentation des jeweiligen Schadens ist dann vor Vorteil. Eigenmächtige Schadensbehebungen sollten hingegen unbedingt vermieden werden, weil dies Einfluss auf die Schadensregulierung haben kann.

