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Kfz-Versicherung und Schadenfreiheitsrabatt: Zahlungsfrage nach „Xynthia“

München, den 2. März (tc.) Nachdem das Sturmtief „Xynthia“ über Europa hinweggefegt ist und insbesondere in Deutschland schwere Schäden verursacht hat, stellt sich für viele Betroffene nun die Frage, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und vor allem, wie man sich im Schadensfall am besten verhalten sollte. Schäden am eigenen Auto, die etwa durch herabfallende Dachziegeln, Äste oder Bäume verursacht wurden, sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt in diesem Zusammenhang: „Eine Vollkasko brauche ich für diesen Schaden nicht, und es gibt auch keine Änderung beim Schadenfreiheitsrabatt. Einen Sturmschaden kann ich mit meinem Fahrverhalten ja nicht beeinflussen.“

Versicherer sofort kontaktieren

Die Wahrscheinlichkeit, dass das jeweilige Versicherungsunternehmen die Zahlung in einem solchen Rahmen verweigert, ist sehr gering. So äußerte sich Rüter de Escobar: „Es wird von den Versicherern zum Beispiel nicht erwartet, dass das Auto fern von Bäumen geparkt wird.“ Zwar sei eine Selbstbeteiligung zu leisten, aber der restliche Schaden wird beglichen. Auch die Tatsache, dass Sturm andere Fahrzeuge im gleichen Zeitraum beschädigt hat, reicht in der Regel aus, um die Schadensursache zu bekräftigen. Im Zweifel kann hier im Übrigen auch der Wetterbericht hilfreich sein.

Für eine möglichst reibungslose Schadensabwicklung sollten sich Versicherungsnehmer so schnell als möglich mit ihrer Assekuranz in Verbindung setzen. Auf diese Weise werden alle weiteren Schritte in Absprache mit dem Versicherer unternommen, etwa das Einschalten eines Sachverständigen speziell für Sturmschäden oder die möglichst zeitnahe Reparatur in einer Fachwerkstatt. Für die Schadensmeldung gilt: je einfacher und genauer die Beschreibung, umso besser. Die meisten Versicherungsunternehmen haben hierfür Formulare, die man über die Internetseite beziehen kann. Dabei können auch Fotos und weitere Details angegeben werden.