Tarifchecks - News
München, den 9. März (tc.) Der Frühling steht vor der Tür und vielerorts zeigt sich erst mit ihm, was der diesjährige Winter an Straßenschäden verursacht hat. Eisige Temperaturen, vergleichsweise viel Schnee und Eis sowie Unmengen an Salz setzten den Straßenbelegen immer wieder zu, sodass enorme Schlaglochpisten entstehen. Autofahrer sollten in den nächsten Wochen daher besonders umsichtig sein.
Wenn ein Fahrzeug aufgrund von Schlaglöchern Schaden nimmt, sind zwar grundsätzlich die Kommunen zuständig, jedoch nur, wenn keine Warnhinweise aufgestellt wurden. Darauf macht Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam. Denn entsprechende Warnschilder ziehen die jeweilige Kommune aus der Verantwortung. Gleiches gilt, wenn für eine beschädigte Strecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet wurde, um Schäden durch Schlaglöcher zu vermeiden.
Schäden am eigenen Auto sind, sofern sie selbst verschuldet sind, nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Und da eine Schadensmeldung in der Regel eine Umstufung in der Schadenfreiheitsklasse mit sich bringt, was wiederum zu höheren Prämienbeiträgen führt, sollte man sich vorher überlegen, ob es sich lohnt, den Schaden zu melden. Im Zweifel hilft simple Prävention: Vorsichtig fahren!

