Tarifchecks - News
München, den 10. März 2010 (tc.) tarifchecks.de startet eine neue Rubrik, die für mehr Transparenz in den einzelnen Versicherungsbereichen sorgen soll. Diese Woche besprechen wir drei Punkte der Kfz-Versicherung, für die sich Verbraucher sehr häufig interessieren: Besondere Aspekte der Schadensregulierung, Schadenfreiheitsrabatte bei Familienfahrzeugen und Übertragungsmöglichkeiten von Kfz-Versicherungen. Ein Blick auf den aktuellen Versicherungsmarkt kann leicht den Eindruck erwecken, dass man bereits als Kfz-Versicherungsnehmer in Deutschland ein kleiner Versicherungsexperte sein muss. Denn eine ganze Reihe an Sonderklauseln und Spezial-Tarifen ermöglichen deutliche Vergünstigungen, vorausgesetzt man hat sich vor dem Vertragsabschluss ordentlich schlau gemacht. Weil die Kfz-Versicherung jedoch oftmals als komplexer Baukasten angesehen wird, liegt für viele Verbraucher genau darin die Hürde. Mit diesem Artikel wollen wir das nun ändern.
Was erstattet die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers?
Stellen Sie sich doch einmal die folgende Situation vor: Sie haben einen kleinen Unfall mit Ihrem Fahrzeug, an dem Sie nicht schuld sind. Der Schaden ist wirklich klein – zum Beispiel gibt es an der rechten Tür einen kleinen Kratzer im Lack. Sie wollen den Schaden eigentlich gar nicht reparieren lassen, machen ihn aber trotzdem bei der gegnerischen Versicherung geltend. Bekommen Sie dann etwas von der Assekuranz? In der Regel schon. Doch Sie sollten sich diesen Schritt im Vorhinein genau überlegen. Zunächst sollten Sie einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen und mit diesem zum Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers gehen. Die Versicherung ist dazu verpflichtet, jeden Schaden an Ihrem Auto zu ersetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Schaden dann auch tatsächlich beheben wollen oder nicht. Doch Vorsicht: Viele Werkstätten erheben Beträge für das Erstellen eines Kostenvoranschlags. Diese Kosten werden von der Versicherung nicht zurückerstattet. Wenn Sie nach Kostenvoranschlag rechnen, muss die Versicherung auch die Mehrwertsteuer vom jeweils ausgezahlten Betrag abziehen. Und außerdem sollten Sie wissen, dass die Rechnungssumme häufig höher ausfällt als der Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Schadenfreiheitsrabatt und Fahrzeugwechsel
Vermutlich wissen sie ohnehin, wie das Prinzip der Schadenfreiheitsrabatte funktioniert. In der Regel ist das auch nicht kompliziert: Je länger ein Auto auf Sie zugelassen ist, desto höher werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse eingestuft und desto niedriger fallen für Sie die Versicherungsbeiträge aus. Denn wer längerfristig keinen Unfall verschuldet, wird mit fallenden Prämien belohnt. Doch auch hier gilt es, die Besonderheiten zu berücksichtigen. Was passiert etwa, wenn Sie seit zehn Jahren im Besitz eines Führerscheins sind, mit dem Sie das Familienauto regelmäßig fahren und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen wollen? Dann ist die Frage entscheidend, ob Sie im Versicherungsvertrag des Familienautos auch tatsächlich als versicherter Fahrer eingetragen sind. Sollte das nicht der Fall sein, werden Sie über den neuen Vertrag umgehend in die niedrigste und damit teuerste Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Entsprechend werden Sie bei einem Fahrzeugwechsel in der Regel in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, sofern Sie sich auch im vorigen Versicherungsvertrag über einen langen Zeitraum als eingetragener Fahrer keinen Unfall zu Schulden kommen lassen haben.
Kfz-Versicherung übertragen leicht gemacht
Noch vor ein paar Jahren konnte man die Kfz-Versicherung nur auf Verwandte ersten Grades übertragen. Doch inzwischen sind auch andere Kombinationen denkbar und praktikabel. So zum Beispiel, wenn ein Versicherungsnehmer häufig mit dem Wagen seines besten Freundes unterwegs ist und sich dieser einen neuen zulegt. Komm dann ein Kauf in Frage, kann dieser inklusive Kfz-Versicherung beantragt werden. Vor etwa fünf Jahren war das absolut unmöglich. Doch heute machen viele Versicherungsunternehmen hierbei eine Ausnahme und übertragen auch die Versicherungspapiere auf den neuen Besitzer. Diese Option birgt durchaus finanzielle Vorteile. (tc.)

