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Private Unfallversicherung kündigen

München, den 19. April (tc.) Laut Statistik ereignen sich 70 Prozent aller Unfälle von Privatpersonen nicht etwa beim Extremsport oder auf Fernreisen, sondern im eigenen Haushalt. Solch tragische Ereignisse sind schlimm genug. Denn meistens haben sie nicht nur finanzielle Folgen. Um jedoch zumindest diese einigermaßen abfedern zu können, hilft eine Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch erstens nur für Arbeitnehmer und zweitens springt sie nur bei Unfällen ein, die im Zuge der Arbeit entstanden sind oder auf dem Weg dorthin.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind die Folgekosten eines Unfalls oft nicht ohne weiteres stemmen. Die private Unfallversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungsformen überhaupt. Da die Preise und Leistungen der einzelnen Verträge jedoch erheblich variieren, sollte man zunächst sorgfältig vergleichen.

Sonderkündigungsrecht von Vorteil

Wer für eine Tarifberechnung unterschiedliche Deckungssummen oder eingibt, einen Vergleich mal mit oder mal ohne Krankentagegeld anstellt, erkennt schnell, dass es am besten ist, sich seinen individuellen Tarif zu schneidern. Das dauert nur wenige Minuten und garantiert in der Regel ein optimales Preisleistungsverhältnis.

In Sachen Kündigung gilt, dass private Unfallversicherungsverträge spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt werden müssen. Bei Nichteinhaltung der Frist, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, gibt es jedoch auch hier ein Sonderkündigungsrecht, das immer dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht wurden, der Leistungskatalog aber nicht entsprechend erweitert wurde.

Versicherte haben dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Änderungsbescheides Zeit, die außerordentliche Kündigung an die Versicherung zu richten. Nicht alle Unfallversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Es gibt spezielle Kurzverträge, die, ähnlich wie spezielle Reiseversicherungen, nur für einen eingeschränkten Zeitraum greifen und dann von selbst auslaufen. Wichtig ist bei allen Formen der privaten Unfallversicherung, dass man die eigene Police individuell bestimmt, damit man im Ernstfall nicht auf möglichen ruinösen Kosten sitzen bleibt.