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Versicherungsfrage: Wenn Hochwasser droht

München, den 28. Mai (tc.) In Brandenburg ist es bereits soweit. Das Hochwasser ist angekommen und mit ihm die Gefahr für voll gelaufene Keller, überschwemmte Wohnungen und zerstörte Autos. Sofort stellt sich die Versicherungsfrage, denn nicht jeder Schaden wird auch von einer Assekuranz übernommen.

Überschwemmungsschäden und Zerstörungen durch Niederschlag oder Hochwasser fallen unter den Überbegriff der Elementarschäden, die im Normalfall weder von einer Wohngebäude- noch von einer Hausratversicherung übernommen werden.

Nur wer Elementarschäden als zusätzliches Risiko im jeweiligen Vertrag eingeschlossen hat, beziehungsweise über eine eigene Elementarschädenpolice verfügt, kann zumindest beruhigt sein, wenn es um die finanzielle Rückerstattung der verursachten Schäden geht. Das Problem ist jedoch häufig, dass viele Versicherer einen Schutz gegen solche Elementarschäden überhaupt nicht in ihrer Produktpallete haben.

Schaden möglichst schnell melden

Sollte keine Aussicht auf eine versicherungstechnische Schadensregulierung bestehen, gibt es immer noch die Möglichkeit, die Kosten der Wiederbeschaffung, etwa von Hausrat, als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das ist zumindest ein Versuch wert.

Für Schäden am Auto kommen hingegen Teil- oder Vollkaskoversicherungen auf, sofern diese vorhanden sind. Wichtig ist hierbei vor allem, den Schaden möglichst umfassend zu dokumentieren und möglichst schnell der Versicherungsgesellschaft zu melden. Je besser der Versicherungsfall seitens der Assekuranz rekonstruiert werden kann, umso eindeutiger kann grobe Fahrlässigkeit als Schadensursache und somit eine Leistungsminderung ausgeschlossen werden.