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Versicherung für Hundehalter

München, den 31. Mai (tc.) Der Hund gilt als des Menschen bester Freund. Doch auch wenn der treue Zeitgenosse gut erzogen ist und vielleicht nur spielen will, wird häufig vergessen, dass der geliebte Vierbeiner auch anders kann. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in Deutschland pro Jahr zwischen 30.000 und 50.000 Bissverletzungen ärztlich behandelt, die durch Hunde verursacht wurden. Die Dunkelziffer dürfte die Zahl nochmals in die Höhe treiben.

In Deutschland gilt das Prinzip der privaten Haftpflicht. Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit seinem ganzen Besitz für die entstandenen Kosten aufzukommen. Da die private Haftpflicht auch dann greift, wenn der Schaden durch einen Hund verursacht wird, sollten Hundehalter unbedingt eine entsprechende Versicherung abschließen.

Hundehalterhaftpflichtversicherungen decken die finanziellen Folgen ab, die im Zuge von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche des Opfers auf den Hundehalter zukommen. Natürlich unterscheiden sich die Versicherungen je nach Preis und Leistung, weshalb ein unabhängiger Vergleich lohnenswert ist.

Stichwort Risikoeinschluss

Eine gute Hundehalterversicherung zeichnet sich durch ein möglichst großes Spektrum an eingeschlossenen Risiken aus. Auch die Deckungssumme sollte möglichst hoch angesetzt werden. Entscheidend ist darüber hinaus, ob eine Versicherung auch dann den Schaden übernimmt, wenn zum Beispiel ein möglicher Leinenzwang nicht eingehalten wurde. Ebenfalls sinnvoll ist es, wenn das Risiko versichert ist, das durch das Ausführen des Hundes durch Freunde oder zum Beispiel Au-Pairs gegeben ist.

Versicherungsexperten gehen derzeit davon aus, dass in Deutschland jeder zweite Hundebesitzer über eine solche Police verfügt. In manchen Bundesländern ist der Abschluss von Versicherungen für Hundehalter bereits gesetzlich vorgeschrieben, So zum Beispiel in Hamburg und Berlin. Andere Bundesländer verlangen einen solchen Nachweis nur von Haltern so genannter Kampfhunde oder als gefährlich kategorisierte Hunde. Auch in Sachsen-Anhalt müssen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren wurden, über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung angemeldet werden. Weitere Bundesländer könnten folgen. Der Trend ist also eindeutig.