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Worauf es bei Krankenversicherungen im Ausland ankommt

München, den 2. Juni (tc.) Wer sich heutzutage ohne Auslandsreisekrankenversicherung in den Urlaub begibt, riskiert im Schadensfall den Verlust horrender Geldsummen – und das, obwohl solche Policen bereits für weniger als zehn Euro pro Jahr zu haben sind. Doch auch wenn die Kosten für einen angemessenen Krankenschutz im Ausland vergleichsweise gering sind und sich die Preise nur gering unterscheiden, gibt es gravierende Leistungsunterschiede.

Zum Beispiel übernehmen nicht alle Versicherungen einen Krankenrücktransport, dessen Kosten schnell oberhalb der 17.000-Euro-Grenze liegen können. Bei vielen Auslandsreisekrankenversicherungen werden die Kosten für Rücktransporte nur übernommen, wenn diese aufgrund medizinischer Erwägungen notwendig ist.

Gretchenfrage Rücktransport

Einige Versicherer erleichtern den Anspruch auf Kostenerstattung dann, wenn die Behandlungszeit am Ort des Versicherungsfalls eine Dauer von zwei Wochen voraussichtlich überschreitet. Stiftung Warentest hat die Güte von Auslandskrankenversicherungen jüngst unter die Lupe genommen und fordert, eine gute Auslandreisekrankenversicherung müsse einen Rücktransport auch dann gestatten, wenn dieser aus medizinischer Perspektive als sinnvoll erachtet wird.

Auch dürfe eine Versicherungsgesellschaft in solchen Fällen nicht das letzte Wort haben. Sei diese Klausel Teil der Vertragsbedingungen, winke eine entsprechend negative Bewertung. Verbraucher sollten bei der Wahl einer Police deshalb genau hinschauen.

Wie steht es um die Kostenerstattungsbereitschaft?

Bei der diesjährigen Untersuchung hat Stiftung Warentest zum ersten Mal überprüft, wie es um die Kostenerstattungsbereitschaft nach Komplikationen einer Schwangerschaft steht, und ob der jeweilige Versicherer zum Beispiel für provisorischen Zahnersatz aufkommt. Auch Krücken oder andere Hilfsmittel wurden in die Kriterien des Vergleichs mit aufgenommen. Insgesamt konnte dabei jedoch eine mehrheitlich kundenfreundliche Ausgestaltung der berücksichtigten Tarife verzeichnet werden.

Pakete, bei denen zusätzlich zu einer Reisekrankenversicherung auch andere Policen angeboten werden, seien laut Stiftung Warentest aber mit Vorsicht zu genießen. Häufig seien die Preise solcher Angebote, bei denen zum Beispiel eine Reisegepäck-, Reiseabbruch- oder Reisekostenrücktrittsversicherung Teil des Versicherungspaketes ist, deutlich höher als vergleichbare Pakete, die Versicherungen direkt anbieten.

Krankenkassenkarte reicht im Notfall oft nicht aus

Auslandsreisekrankenversicherungen kommen sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Personen in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Reiseziel innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union, beziehungsweise eines der Länder ist, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen eingegangen ist. Viele Versicherungsnehmer glauben sich in beiden Fällen in Sicherheit, weil ambulante oder auch stationäre Behandlungen bei gesetzlich Versicherten mit entsprechender Krankenkassenkarte im Notfall teils kostenfrei bewilligt werden. Dies ist jedoch keinesfalls die Regel und hilft im Ernstfall nur geringfügig.

Private Krankenversicherungsnehmer sollten im Zweifel in ihre Vertragsbedingungen schauen. Denn während ein umfassender Auslandskrankenschutz noch vor ein paar Jahren bei den meisten privaten Assekuranzen zum Standard gehörte, gestalten sich die meisten Verträge heutzutage weitaus diffiziler. Reisebegeisterte sollten ihren Krankenversicherungsschutz vor ihrem nächsten Urlaub daher gründlich überprüfen und die Preisleistungsverhältnisse der verschiedenen Angebote und Tarife über einen unabhängigen Tarifrechner miteinander vergleichen.