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Private Unfallversicherung übernimmt Vuvuzela-Schäden

München, den 14. Juni (tc.) Für die einen sind Vuvuzelas die Errungenschaft der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft schlechthin, für die anderen gehören sie jetzt schon zu den meist gehassten Utensilien seit es überhaupt Fankultur im Fußball gibt. Dass die lautstarken Tröten aus Plastik allerdings auch gesundheitsschädlich sein können, etwa wenn man eine gehörige Portion Schall ins Ohr gepustet bekommt, trägt nicht gerade zu einem guten Ruf bei.

Der Hörgerätehersteller Phonak hat aus aktuellem Anlass eine Untersuchung durchgeführt, in der er mögliche Schäden des menschlichen Gehörs durch Vuvuzelas austestete. Das Ergebnis ist erschreckend. Denn der Schallpegel des Instruments entspricht mit 123,9 Dezibel dem Getöse eines Düsenfliegers im Testlauf und kann das menschliche Gehör dauerhaft schädigen.

123,9 Dezibel sprechen für sich

Experten gehen davon aus, dass bereits 85 Dezibel ausreichen, um eine Hörschädigung hervorzurufen, wenn die Lärmeinwirkung dauerhaft besteht. Die durchschnittliche Schmerzgrenze sei mit etwa 120 Dezibel erreicht. Ein dauerhafter Tinnitus sei bei solchen Lärmverhältnissen ernsthaft zu befürchten. Die Vuvuzela scheint also in jeder Hinsicht Grenzwerte zu erreichen.

In Sachen Haftungsfrage erklärt der Versicherungsberater Rüdiger Falken gegenüber der ZEIT: “Der Schaden durch Schallwellen fällt in vollem Umfang unter den Unfallbegriff. Einen Ausschluss sehen die Bedingungen nicht vor.” In solchen Fällen springt also eine private Unfallversicherung ein. Wenn eine Person direkt durch die Schallwellen einer Vuvuzela verletzt wird, greift die private Haftpflicht, wonach derjenige im vollen Umfang für die finanziellen Folgeschäden aufkommen muss, der den Schaden verursacht hat.

Problematisch wird es, wenn die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, weil die private Haftpflichtversicherung dann nicht in der Zahlungspflicht ist. Da Vuvuzelas schon vermehrt für Unmut gesorgt haben, ist bereits ein allgemeines Verbot im Gespräch. Während die Tröten in Deutschland bei vielen Public-Viewing-Events bereits verboten sind, dürfte die Ausweitung des Verbots allerdings schwierig werden, weil sie als Anteil der afrikanischen Kultur gelten. In der Zwischenzeit heißt es also im Zweifelsfall: Ohren zuhalten und Daumen drücken!