Tarifchecks - News
München, den 28. Juni (tc.) Zahlreiche Reiseveranstalter locken mit attraktiven Frühbucherrabatten. Besonders für Familien mit Kindern lohnen sich die langfristigen Urlaubsschnäppchen, weil die Reise nicht nur günstiger ist, sondern schon Monate vor dem eigentlichen Urlaubstermin in trockenen Tüchern sein kann. Da jedoch immer etwas unvorhersehbares geschehen kann, das den Reiseantritt verhindert, sollte man rechtzeitig über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachdenken.
Es gibt natürlich zahlreiche Gründe, eine Reise nicht antreten zu können und nicht alle sind über eine entsprechende Versicherung abzudecken. Dies gilt zum Beispiel für die jüngst in die Schlagzeilen geratene Aschewolke. Dabei hantelt es sich um eine Naturgewalt, die nicht versichert werden kann. Ebenfalls nicht versichert werden können nicht wahrgenommene Reiseantritte aufgrund von Terrorgefahr, Unruhen, Streik oder Pandemien.
Kleingedrucktes mit Tücken
Auch im Fall von Krankheit sind nur Erkrankungen über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, die neu sind. Bei chronischen Krankheiten und Vorerkrankungen, die sich zum Reiseantritt massiv verschlechtern, hilft zunächst ein ausgiebiger Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen. Denn auch hier sollte man sich nicht ohne weiteres auf eine mögliche Zahlungsbereitschaft verlassen.
Versicherungsexperten empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vor allem bei kostspieligen Pauschalreisen und Urlaubsreisen mit Kindern. Im Gegensatz dazu wird von einer solchen Police bei Flugbuchungen über so genannte Billig-Airlines eher abgeraten.
Reiseschutz via Kreditkarte
Denn viele Verbraucher wissen nicht, dass die Fluggebühren und Steuern bei Nichtantritt auch ohne Reiserücktrittsversicherung zurückgefordert werden können. Und da es gerade bei Billiganbietern in der Regel die Steuern und Gebühren sind, die den Hauptanteil des Preises ausmachen, kann sich diese Option durchaus lohnen.
Beim Stichwort Reiseschutz per Kreditkarte sollten Urlauber stets nachhaken. Zwar werben einige Kreditkartenanbieter mit der Bereitstellung einer Rieserücktrittsversicherung für ihre Kunden. Diese kommt aber häufig nur zustande, wenn die jeweilige Reise mit der entsprechenden Kreditkarte gebucht wurde. Reisende sollten sich bei solchen Angeboten zunächst die Vertragsbedingungen einer solchen Reiserücktrittsversicherung anschauen und prüfen, ob es sich bei den versprochenen Leistungen um einen ausreichenden Versicherungsschutz handelt.

