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Europaweite Ahndung von Verkehrsverstößen kommt

München, den 30. Juni (tc.) Wer bisher mit dem Auto im EU-Ausland unterwegs war und ein Knöllchen kassierte, konnte der Zahlungspflicht mit ein bisschen Glück entgehen. Aufwendige bürokratische Wege und Sprachbarrieren machten es möglich. Ab dem 1. Oktober können Verkehrsverstöße in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten grenzenlos geahndet werden.

Allerdings sollten Reisebegeisterte auch noch vor diesem Stichtag bedenken, dass Fahrverstöße bereits vorher teuer werden können, zum Beispiel wenn sich die Versendung des Bußgeldbescheides verzögert und erst im Oktober ins Haus flattert. Geahndet werden Verstöße gegen die jeweilige Straßenverkehrsordnung, die mit über 70 Euro veranschlagt werden. Da Deutschland im internationalen Vergleich relativ geringe Bußgelder vergibt, müssen Autofahrer im EU-Ausland mit weit höheren Beträgen rechnen. Darüber hinaus haben einige der Mitgliedsstaaten Verzeichnisse angelegt, in denen Verkehrsverstöße der ausländischen Fahrer registriert werden.