Tarifchecks - News
München, den 2. Juli (tc.) Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung wird zunächst, nicht wie bei Kfz- oder Krankenversicherungen, nach dem Geschlecht unterschieden. Es handelt sich also um so genannte Unisex-Tarife, bei denen der Vertrag mit der Ansparphase beginnt und durchgängig mit der Verrentungsphase endet.
Zwar sind die Renditeaussichten bei klassischen Riesterverträgen weit geringer als etwa bei Riester-Fondssparplänen oder fondsgebundenen Riester-Produkten, dafür wird aber auf den Sparanteil eine Mindestrendite von 2,25 Prozent in Aussicht gestellt. Darüber hinaus größere Verluste aufgrund des geringen Risikos eher unwahrscheinlich. Wie hoch die Rentenleistungen schließlich sein werden, lässt sich bei dieser Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge also exakt kalkulieren.
Bis zu 300 Euro pro Person
Als Nachteil müssen an dieser Stelle allerdings die Abschlusskosten angeführt werden. Diese sind in der Regel recht hoch müssen zusätzlich zu den Beiträgen verrichtet werden, meistens in einer frühen Phase der Vertragslaufzeit. Dieser Umstand kann sich vor allem dann negativ auswirken, wenn man plötzlich den Vertrag kündigen möchte oder die vormals kalkulierten Beiträge verringern will.
Anträge auf Riester-Förderung müssen offiziell gestellt werden. Wer die geforderten Mindestbeträge in eine private Altersvorsorge investiert, ist zulagenberechtigt. Die Grundzulage beträgt bis zu 154 pro Person und Jahr. Kinder, die vor 2008 geboren wurden, werden mit 185 Euro pro Jahr bedacht und Kinder, die danach das Licht der Welt erblickten sogar mit 300 Euro.
Darüber hinaus winken attraktive Steuervorteile, bei denen seit dem Jahr 2008 bis zu 2.100 Euro Pro Jahr geltend gemacht werden können. Riesterinteressierte sollten jedoch genau überprüfen, ob es sich bei der jeweiligen privaten Rentenform auch tatsächlich um ein staatlich anerkanntes Riester-Produkt handelt. Nur die staatlich zertifizierten Riester-Angebote garantieren die versprochenen Zulagen.

