Tarifchecks - News
München, den 5. Juli (tc.) Es scheint, als müsse die Versicherungsbranche den Gürtel enger schnallen. Nachdem jüngst bekannt wurde, dass bei Kfz-Versicherungen mit deutlichen Beitragserhöhungen zu rechnen sei, zieht nun ein weiterer Bereich der Sachversicherungsbranche nach. Bei den privaten Haftpflichtversicherungen wird in diesem Jahr mit deutlichen Beitragserhöhungen gerechnet.
Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt den Hintergrund dieser Preisentwicklung: “Unsere Empfehlung an die Mitgliedsunternehmen geht dahin, die Beiträge anzupassen, weil die durchschnittlichen Schadenaufwendungen gestiegen sind.” Da Versicherungsnehmer von einer Beitragserhöhung erst wissen, wenn sie den Erhöhungsbescheid bei entsprechender Vertragsverlängerung in den Händen halten, sollte sie die Post der Assekuranz nun besonders sorgfältig lesen.
Die Gesetzeslage
Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Policen überhaupt, weil sie für Schäden einspringen, die Dritten entstehen und das Gesetz der privaten Haftpflicht vorsieht, dass in solchen Fällen jede Privatperson mit ihrem gesamten Besitz haftet. Je nachdem, wie der Schadensaufwand der gesamten Haftpflichtversicherungsbranche ausfällt, können sich also die Prämienhöhen verändern, wobei diese Veränderungen in Form von Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) geregelt sind.
Bianka Bobell vom BDV erklärt: “Dort ist in Paragraf 8 geregelt, unter welchen Bedingungen die Prämien angehoben werden dürfen.” Die komplizierte Ermittlung des Schadenaufwandes übernehmen Treuhänder. Da sich die durchschnittlichen Schadenszahlungen in diesem Jahr um 4,4 Prozent erhöht haben, werden laut Abendblatt Prämienerhöhungen von bis zu fünf Prozent möglich. Grundlage für diese Prognose bildet ein Schreiben von Ernst & Young, das dem Abendblatt vorliegt.
Sonderkündigungsrecht
Die Quote aus Schäden und Kosten liegt derzeit bei etwa 86 Prozent, was darauf hindeutet, dass die Prämieneinnahmen noch ausreichen, um die Versicherungsleistungen zu decken. Denn erst mit einer 100-prozentigen Quote sind die Ausgaben nicht mehr gedeckt. Kenner der Branche rechnen allerdings damit, dass die prognostizierten Erhöhungen von den meisten Versicherern ausgekostet werden.
Bobell gibt jedoch zu bedenken: “Keine Versicherung ist gezwungen, die Beiträge zu erhöhen.” Es gibt nämlich Versicherungsgesellschaften, deren Schadenaufwand nicht gestiegen ist und nicht alle Assekuranzen erhöhen auch tatsächlich die Beiträge. Sollten Versicherungsnehmer jedoch einen Erhöhungsbescheid erhalten, greift ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.
Dieses muss der Assekuranz spätestens vier Wochen nach Erhalt des Erhöhungsbescheides schriftlich vorliegen. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht greift im Übrigen auch dann, wenn die Leistungen einer Versicherung gekürzt wurden und sich dies nicht in einem niedrigeren Preis bemerkbar macht. Wer einen Erhöhungsbescheid im Briefkasten findet, sollte aber nicht nur den bestehenden Vertrag überprüfen, sondern in jedem Fall auch einen unabhängigen Tarifvergleich für private Haftpflichtversicherungen in Anspruch nehmen, um gegebenenfalls in einen attraktiveren Tarif zu wechseln.

