Tarifchecks - News
München, den 9. Juli (tc.) Nach kontroversen Diskussionen und hitzigen Debatten zeichnen sich nun konkrete Konsequenzen ab, mit denen gesetzlich Krankenversicherte schon bald rechnen müssen. Besonders betroffen von der aktuellen Gesundheitsreform sind Arbeitnehmer, weil der allgemeine Beitragssatz zu Beginn des nächsten Jahres von 14,9 Prozent des jeweiligen Bruttolohns auf 15,5 Prozent hoch gesetzt wird.
Zwar wird die Beitragserhöhung von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Dennoch beträgt der Arbeitnehmeranteil dann 8,2 Prozent und nicht mehr wie vorher 7,9 Prozent. Der Anteil für Arbeitgeber liegt dann bei 7,3 Prozent. Dass der Arbeitgeber-Anteil nochmals aufgestockt, kann ausgeschlossen werden, weil er mit 7,3 Prozent gedeckelt ist.
Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag wird ersetzt
Die gleichen Beitragserhöhungen gelten für die gesetzliche Rente. 7,3 Prozent werden also von den Rentenkassen übernommen und 8,2 Prozent von den Rentennehmern. Weit härter von der Reform betroffen sind die Betriebsrenten, die künftig mit dem vollen Satz von 15,5 Prozent veranschlagt werden. Gleiches gilt für Selbständige, deren Beitragssatz sich entsprechend von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht.
Abgeschafft wird hingegen der einkommensabhängige Zusatzbeitrag, der bisher maximal 37,5 Euro pro Monat betragen durfte. Ein Zusatzbeitrag kann zwar auch weiterhin erhoben werden, aber nur, wenn der Betrag einheitlich für alle gleich ist. Eine Maximalhöhe für Zusatzbeiträge ist nicht vorgesehen.
Und wo bleibt der Sozialausgleich?
Prinzipiell sollen Kassenmitglieder maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens in Form eines Zusatzbeitrages abgeben müssen. Sollte die Assekuranz einen Zusatzbeitrag einfordern, der diese zwei Prozent übersteigt, muss die Differenz laut Reform vom Staat übernommen werden. Diese Regelung soll allerdings nur gelten, wenn sich der verlangte Zusatzbeitrag nicht oberhalb des vom Bundesversicherungsamt als durchschnittlich notwendig ermittelten Zusatzbeitrags bewegt.
In wiefern sich die Gesundheitsreform der Krankenversicherung auf Hartz-IV-Empfänger auswirkt, ist noch unklar. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wer eventuelle Zusatzbeiträge zu entrichten hat.

