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München, den 13. Juli (tc.) Um sich einen gewissen Lebensstandard auch im Alter zu sichern, muss man so früh wie möglich über eine private Altersvorsorge nachdenken. Besonders attraktiv ist hierbei die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die so genannte Riester-Rente.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät vor allem Hausfrauen und –männern mit einem geringen Einkommen zum Riester-Sparprinzip. Dabei spielt es nur eine nachgeordnete Rolle, ob sie verheiratet oder alleinstehend sind, ob sie einen Minijob haben, auf der Suche nach Arbeit sind, sich gerade in Elternzeit befinden oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Je früher, desto besser
Der Altersvorsorgespezialist Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern spricht von einer fast geschenkten Mini-Rente, die schon für etwa fünf Euro pro Monat angespart werden könnte. Vor allem für Frauen mit Kindern lohnen sich günstige Riester-Verträge, weil sie mit minimalen Investitionen von den hohen Zulagen profitieren könne. Dabei gilt natürlich die goldene Regel der Altersvorsorge – je früher, desto besser.
Am günstigsten ist ein Riester-Vertrag, wenn der Ehemann oder die Ehefrau riestert und man entweder in den Vertrag ‚einsteigt’ oder, was auch möglich ist, einen eigenständigen Riestervertrag abschließt. Ähnlich sieht es aus, wenn man gerade eine längere Kindererziehungszeit einlegt oder in Form eines Minijobs beschäftigt ist. Auch wer Arbeitslosengeld I oder II bekommt, hat Anspruch auf Riester-Förderung.
Die jährliche Riester-Zulage beträgt für Erwachsene 154 Euro. Kinder werden, wenn sie vor dem Jahr 2008 geboren wurden, mit 185 Euro bedacht und alle Kinder, die seit 2008 geboren wurden, bekommen sogar 300 Euro im Jahr. Darüber hinaus winken Steuervorteile und andere Vergünstigungen.
Eine Frage der Rechnung
Etwas kostenintensiver ist der Riester-Weg für alleinerziehende Mütter und Väter, die in keinem Arbeitsverhältnis sind. Hier gibt es einen Mindestbetrag, der jährlich in den Riester-Vertrag fließen muss. Derzeit liegt dieser bei 60 Euro. Nach der dreijährigen Elternzeit fließen zwar keine staatlichen Zulagen mehr, dafür ist aber schon der erste Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Alterssicherung eingeschlagen.
Nach der Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis, steht erneuten Riesterzulagen nichts mehr im Wege. Für Sparer mit einem Minijob, etwa auf 400-Euro-Basis, gilt auch der monatliche Mindestbeitrag von fünf Euro in Verbindung mit freiwilligen Rentenzahlungen, um die staatliche Riesterförderung zu erhalten. Bei jeder Form der Altersvorsorge kommt es darauf an, dass man die Angebote sorgfältig aufrechnet und miteinander vergleicht.

