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Kfz-Versicherung: Bagatellschäden melden oder nicht?

München, den 20. Juli (tc.) Mit einem Blick auf die heutige Verkehrsdichte ist es nicht weiter verwunderlich, wenn das eigene Auto hier und da einem kleinen Blechschaden davonträgt. Im Volksmund spricht man bei solchen Blechblessuren oder Rempelresultaten auch von Bagatellschäden, sofern sie die 500-Euro-Grenze nicht überschreiten.

Wer über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung verfügt, kann einen solchen Schaden natürlich melden. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Bagatellschäden, sofern sie durch Dritte und nicht durch den Halter des beschädigten Wagens verursacht wurden. Neben der Frage, wie es zu dem eigentlichen Schaden gekommen und welche Assekuranz dafür gegebenenfalls aufkommen könnte, sollte bei Bagatellschäden jedoch vor allem bedacht werden, ob es sich überhaupt lohnt, den Schaden regulieren zu lassen.

SF-Klasse im Fokus

Je nach Versicherungsvertrag flattert mit einer Schadensregulierung nämlich auch die Umstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ins Haus, und das kann langfristig schnell teuer werden, weil sich dann die gesamte Versicherungsprämie erhöhen kann. Weil das Risiko, dass ein Fahranfänger einen Unfall verursacht, weit höher ist, als bei langjährigen Autofahrern, wird die SF-Klasse mit voranschreitender schadenfreier Zeit entsprechend hoch eingestuft, sodass sich auch die Versicherungsbeiträge vergünstigen.

Unentschlossene können sich aber noch getrost bis zum Jahresende überlegen, ob sich die Meldung bei der Versicherungsgesellschaft lohnt. Im Zweifel sollte man sich bei seinem eigenen Versicherer erkundigen, ob eine Herabstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse droht oder nicht. Bagatellschäden können das ganze Jahr über, jeweils bis zum 31.12. gemeldet werden, also unabhängig vom Zeitpunkt, an dem der Schaden entstanden ist.