Tarifchecks - News
München, den 22. Juli (tc.) Die geplante Senkung der Beiträge für die Rentenversicherung von 19,9 auf 19,8 Prozent, die für das Jahr 2014 angesetzt war, ist nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums nicht möglich. Die Gründe lägen vor allem in den Folgen des von der Bundesregierung geschnürten Sparpakets. Im Zuge der Sparmaßnahmen müssen etwa die Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Beiträge mehr zahlen, wodurch etwa 1,8 Milliarden Euro im Jahr fehlen. Was auf den ersten Blick nach einer Entlastung der ALG-II-Empfänger klingt, hat ganz andere Konsequenzen.
Wer nämlich keine Beiträge mehr zahlen muss, kann auch keine Ansprüche auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente stellen. Das Bundesarbeitsministerium erklärte in diesem Zusammenhang, dass es „nicht die Aufgabe eines Fürsorgesystems [sei], aus Steuermitteln Beiträge in ein Versicherungssystem einzubringen, um damit versicherungsrechtliche Ansprüche aufzubauen.” Mit einem Verweis auf die Nutzung der eigentlich dafür vorgesehenen Grundsicherung sei die Sachlage klar.

