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Gefangen in der Kfz-Versicherung

München, den 27. Juli (tc.) Was nach einem eher zweitklassigen Aprilscherz klingt, ist für viele Kfz-Versicherungsnehmer derzeit blanke Realität. Denn die beiden Versicherungsunternehmen Ineas und Lady Car Online werden seit Juni von einer Insolvenzverwaltung geführt. Ursprünglich hatten sich die Versicherten von ihren Verträgen wohl versprochen, im Schadensfall abgesichert zu sein. Dass sich das Blatt aber wenden könnte und die Assekuranz eine Versicherung viel nötiger gehabt hätte, war von Verbraucherseite her nicht absehbar.

Nachdem die Pleite bekannt wurde, riet man den betroffenen Kfz-Versicherungsnehmern, die Police umgehend zu kündigen. Denn in einem solchen Fall müsste eigentlich ein Sonderkündigungsrecht greifen. Doch Ineas und Lady Car Online verkünden über ihre Internetseiten, dass dieses außerordentliche Kündigungsrecht nicht gelte.

BdV spricht von Kundenverhöhnung

So heißt es etwa auf der Homepage von Ineas unter Punkt 3 der der Notregelung Ineas im Zusammenhang mit den Konsequenzen für die Versicherungsverträge: „Die Versicherungsverträge bleiben in Kraft. Die Prämien bleiben fällig und werden entsprechend abgebucht.“

Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, bestehe der Rat des insolventen Versicherungsunternehmens an seine Kundschaft darin, eine zusätzliche Kaskoversicherung abzuschließen, auch wenn dies mit teilweise doppelten Kosten verbunden ist. Lilo Blunck vom BdV äußerte sich in diesem Zusammenhang mit den folgenden Worten: „Mehr Kunden-Verhöhnung geht nicht.”

Betroffene Versicherungsnehmer sollten nach wie vor ihren Vertrag kündigen und zeitgleich eine neue Kfz-Versicherung abschließen, damit keine Lücke entsteht, in der kein Versicherungsschutz besteht. Die Popularität der Pleiten habe bereits dazu geführt, dass einige Versicherer verbraucherorientierte Lösungsvorschläge anbieten.