Tarifchecks - News
München, den 29. Juli (tc.) Das Prinzip Lebensversicherung ist in jüngster Zeit immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Nun hat das Oberlandesgericht in Hamburg vier Urteile gefällt, bei denen Vertragsklauseln von vier Lebensversicherern für unwirksam erklärt wurden.
Unter der Lupe waren Lebensversicherungsverträge der Generali (Volksfürsorge), von Ergo (Hamburg-Mannheimer) und dem Versicherer Deutscher Ring. Dabei wurden die Vertragsklauseln, die die Kündigung, die Beitragsfreistellung und den Stornoabzug regeln, als intransparent eingestuft (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09, 9 U 20/10). Durch diese Urteile werden die Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen deutlich gestärkt.
Betroffene sollten umgehend Ansprüche anmelden
Es sind vor allem Kapitallebensversicherungen, beziehungsweise fondsgebundene und klassische Rentenversicherungen, die in der Zeit zwischen 2001 (Mitte) und 2007 abgeschlossen wurden und deren Kündigung nicht vor 2004 beschlossen wurden. Durch die Entscheidungen könnte für Verträge dieses Zeitraums ein höherer Rückkaufswert von bis zu 40 Prozent der ursprünglich eingezahlten Beiträge fällig werden.
Der Verlust bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung kann sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge beträgt die Zahl der jährlichen Kündigungen von Lebensversicherungen etwa vier Millionen.
Wer also davon betroffen ist, sollte sich an die jeweilige Assekuranz wenden und Ansprüche anmelden. Verbraucher sollten möglichst schnell handeln. Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt in diesem Zusammenhang: „Ich nehme stark an, dass die Versicherer vor den Bundesgerichtshof ziehen werden.“

