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Berufsunfähigkeitsversicherung: Jobwechsel hat keinen Einfluss auf Beitragshöhe

München, den 4. August (tc.) Das jeweilige Berufsrisiko spielt bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine zentrale Rolle. Eine Berufsunfähigkeitspolice für einen Maurer ist deshalb in der Regel kostspieliger als für einen Bankkaufmann. Im Zuge eines Berufswechsels dürfen die Versicherungsbeiträge laut Bund der Versicherten (BdV) aber nicht einfach angehoben werden.

Weil die gesetzliche Rentenversicherung erst dann greift, wenn mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurden, empfiehlt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Denn je früher der Vertragsschluss zustande kommt, desto günstiger ist die Prämienhöhe beim Berufseinstieg.

Besonders Auszubildende und Studenten sollten sich deshalb mit diesem Thema vertraut machen. Der BdV bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Broschüre im Internet an, die mit dem Titel „Gut versichert in Ausbildung und Studium“ umfassend Auskunft gibt. Gerade vor dem Hintergrund immer geringer ausfallender Rentenleistungen, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung immer wichtiger.