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Versicherung gegen Flutschäden per Gesetz?

München, den 20. August (tc.) Die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Flutschäden erscheint wie ein Déjà-vu. Bereits vor acht Jahren, als die letzte große Flutkatastrophe vor allem in den östlichen Regionen Deutschlands zu Millionenschäden führte, dachte man ernsthaft darüber nach, das Risiko von Elementarschäden per Gesetz zu versichern. Zu einer Einigung kam es bei diesem Thema jedoch nicht. Die üblichen Versicherungsformen für Schäden am Hausrat oder am Wohngebäude kommen also nach wie vor nicht für Flutschäden auf. Je nach Versicherungsvertrag sind in der Regel nur Wasserschäden versichert, die zum Beispiel durch Leitungswasser verursacht werden.

Nun ist es die Verbraucherzentrale Sachen, die eine solche Pflichtversicherung fordert. Die Notwendigkeit eines Gesetzes erklärt Kay Görner von der Verbraucherzentrale folgendermaßen: „Das Problem ist, dass viele Versicherer diesen Schutz in Hochwassergebieten ablehnen, weil ihnen das Risiko zu groß ist. Damit die Betroffenen nicht auf diesen Schaden sitzen bleiben, macht es Sinn eine Pflichtversicherung in diesem Bereich einzuführen.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht einem solchen Gesetz hingegen äußerst kritisch gegenüber. So heißt es in einer aktuellen Erklärung: „das regelt der Markt doch. Hier würde eine Pflichtversicherung eher eine Verzerrung finden. Angebot und Nachfrage, das funktioniert zu attraktiven Preisen für die Kunden.” Christian Lübke vom GDV ist der Ansicht, dass eine Elementarschädenversicherung durchaus abgeschlossen werden könnte. Man müsste eben nur direkt nachfragen und eventuell auch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes in Kauf nehmen. Doch auch das ist natürlich eine Kostenfrage. Verbraucher, die in Risikogebieten wohnen, sollten in jedem Fall versuchen, einen angemessenen Versicherungsschutz für Flutschäden abzuschließen.