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Der Versicherungs-Fakt: Bundesregierung stärkt PKV den Rücken

München, den 24. August (tc.) Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten angepasst und bestimmt die Höhe des Jahreseinkommens, das ein Arbeitnehmer derzeit für mindestens drei Jahre überschritten haben muss, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Einkommensgrenze muss ab dem Jahr 2011 nur noch einmal überschritten werden, dann darf gewechselt werden.

Darüber stärkt die Bundesregierung den privaten Krankenkassen insofern den Rücken, als die gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich weniger Wahlmöglichkeiten anbieten dürfen. Gesetzlich Versicherte können im Zuge dieser Reform keinen Wahltarif mit Chefarztbehandlung mehr abschließen. Auch Auslandskrankenversicherungen werden dann nur noch über private Krankenversicherer erhältlich sein. Versicherungsexperten rechnen für das kommende Jahr mit einer deutlichen Zunahme der privat Krankenversicherter.