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Satte Rabatte nach begleitetem Autofahren (BF17)

München, den 26. August (tc.) Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) wurde in einigen Bundesländern nun bereits fünf Jahre lang getestet. Weil die Unfallstatistiken deutlich zeigen, wie erfolgreich das Modell ist, dürfen ab dem Jahr 2011 bundesweit alle 17-Jährigen von diesem Modell Gebrauch machen. Der Führerschein darf dann schon im Alter von 17 Jahren gemacht werden.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss das jeweilige Auto allerdings im Beisein einer Aufsichtsperson mit entsprechender Fahrpraxis erfolgen. Die stark rückläufigen Unfallzahlen in dieser Altersklasse haben auch die Kfz-Versicherungen registriert, sodass junge Autofahrer nach erfolgreichem BF-17-Jahr mit satten Rabatten von bis zu 50 Prozent bedacht werden.