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Wenn die Versicherung von einer Scheidung profitiert

München, den 1. September (tc.) Versicherungen von Ehepaaren werden häufig für beide Personen abgeschlossen. Das spart nicht nur Zeit und bürokratische Wege, sondern auch Geld. Doch im Zuge einer Scheidung muss so manche Versicherung auch wieder aufgelöst werden. Der Bund der Versicherten (BDV) weist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hin. Demnach dürfen Versicherungen Gebühren von bis zu 500 Euro erheben, wenn sie etwa eine private Rentenpolice nach einer Scheidung aufteilen (Az.: 15 UF 120/10). Diese sogenannten Teilungskosten für Lebensversicherungen dürften sich laut Gericht im Rahmen zwischen 100 und 500 Euro bewegen. Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Eheleute auch in der Trennungsphase versichert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Scheidung in Kraft tritt, sollten jedoch beide Ehepartner über einen eigenen Vertrag verfügen. Es empfiehlt sich daher, etwaige Versicherungsfragen bereits im Trennungsjahr zu klären.