Tarifchecks - News
München, den 2. September (tc.) Die Einhaltung der sogenannten Sorgfaltspflicht ist die Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall in vollem Umfang für den jeweiligen finanziellen Schaden aufkommt. Denn die Vertragsbedingungen sind nur dann bindend, wenn jede Vertragsseite ihren Soll erfüllt.
Zwar ist das Alles-Oder-Nichts-Prinzip in der Kfz-Versicherung inzwischen aufgehoben, wonach eine Assekuranz noch bis vor kurzem die Zahlung vollständig verweigern konnte, sofern dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Dennoch riskiert man mit fahrlässigen Handlungen nach wie vor erhebliche Anteile des Versicherungsschutzes.
Fenster hochgekurbelt?
Ein fast schon klassischer Fall fahrlässigen Verhaltens ist etwa, wenn Fahrzeughalter es versäumen, die Scheiben ihres PKW hochzukurbeln und sich vom Auto entfernen. Auf diese Weise wird ein möglicher Einbruch begünstigt. Gleiches gilt, wenn das Auto aus Zeitgründen gar nicht erst abgeschlossen wird.
Etwas komplizierter wird es, wenn es um die Autoschlüssel geht, die bei einer Werkstatt im Briefkasten hinterlegt werden, weil das reparaturbedürftige Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt wurde. Viele Autofahrer wissen nicht, dass solche Briefkästen, die einfach an einer Hauswand befestigt sind, als Sicherheitsrisiko gelten. Wer seinen Schlüssel auf diese Weise hinterlässt, handelt grob fahrlässig.
Bevor man einen Autoschlüssel bei einer Werkstadt oder auch einer Autovermietung hinterlässt, sollte man deshalb prüfen, ob es sich bei dem Briefkasten um einen speziell gesicherten handelt. Ebenfalls bedenkenlos ist der Einwurf des Schlüssels, wenn dafür eine Einwurfluke vorgesehen ist.

