Tarifchecks - News
München, den 6. September (tc.) Ein Blick auf die Unfallstatistik im deutschen Straßenverkehr zeigt, dass Millionen Autofahrer pro Jahr in Verkehrsunfälle verwickelt werden. Dabei reicht die Palette von kleinen Bagatellen und Blechschäden bis hin zu wirtschaftlichen Totalschäden oder sogar versehrten Personen. Doch abgesehen von den finanziellen Folgekosten, die bei Autounfällen rapide in die Höhe schnellen, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss.
Wenn man einen Unfall selbst verursacht hat, muss man – das regelt das Gesetz der Haftpflicht – für den finanziellen Schaden aufkommen, der allen Beteiligten entstanden ist. Und da die Kfz-Versicherung in Deutschland für alle Fahrzeughalter per Gesetz vorgeschrieben ist, ist es unwahrscheinlich, dass man auf den Kosten sitzenbleibt, für die eigentlich der gegnerische Unfallpartner verantwortlich ist.
Für den Ernstfall gut gerüstet?
Doch bevor festgelegt ist, wer in welchem Umfang welchen Schaden zu übernehmen hat, droht in zahlreichen Fällen ein kostspieliger Rechtsstreit. Etwa dann, wenn ein Unfallopfer nicht nur Schadensersatzansprüche stellt, sondern auch noch den Verursacher des Unfalls verklagt.
In solchen Fällen kann sich eine Rechtschutzversicherung bezahlt machen, die eigens für den Bereich der Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden kann. Diese ist nicht nur dann bares Geld wert, wenn es darum geht, einen Gerichtsprozess zu bestreiten. Auch im Vorfeld kann der juristische Rat enorm wichtig sein, um einen Vergleich zu erwirken oder einen teuren Prozess abzuwenden. Eine gute Rechtschutzversicherung – und hier sollte man sorgfältig vergleichen – kommt nicht nur für Prozess- oder Anwaltskosten auf, sondern übernimmt auch indirekte Posten, wie etwa Fahrkosten, Gutachten oder Kautionen.

