Tarifchecks - News
München, den 3. November (tc.) Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Gerade in Sachen Zahnersatz werden immer weniger Posten übernommen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit einer möglichst umfassenden Leistungspalette. Doch nicht alle Tarife halten, was sie auf den ersten Blick versprechen. Wie bei jeder Versicherung sollte man im Vorfeld auf die Vertragsdetails achten.
Eine repräsentative Meinungsumfrage von Emnid belegt, dass 81 Prozent der Deutschen viel Wert auf die Gesundheit ihrer Zähne legen. Grundsätzlich wäre jeder zweite Bürger bereit, mehr Geld für ein schönes Lächeln auszugeben. Doch Heilbehandlungen und Zahnersatz können schnell in’s Geld gehen, und das sitzt angesichts der angespannten Wirtschaftslage nicht gerade locker in der Tasche.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt: „Übernommen werden nur befundorientierte Festzuschüsse.“ Je nach Befund erhält ein Patient also einen festgelegten Zuschuss – ganz gleich, welche Heilbehandlung seitens des Versicherungsnehmers erwünscht ist. Die Differenz muss dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Private Krankenversicherungstarife sind in der Regel kulanter und erstatten häufig zwischen 60 und 80 Prozent. Doch auch Zahnzusatzversicherungen kommen nicht für alle Kosten auf und übernehmen häufig nur bis zu 80 Prozent.
Leistungsausschlüsse beachten!
Der Abschluss einer Zahnzusatz-Police sollte so früh wie möglich erfolgen. Denn wenn erst einmal die ersten größeren Maßnahmen nötig sind, drohen Leistungsausschlüsse. Versichert werden können häufig nur Zähne, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unversehrt sind – wenn also im Vorfeld noch keine Behandlungen begonnen wurden. Anspruch auf Leistungen haben Versicherungsnehmer häufig erst, wenn nach dem Vertragsschluss eine bestimmte Zeit verstrichen ist.
Verbraucherschützer raten von Zusatztarifen ab, deren Erstattungssätze zu niedrig sind. Ebenfalls nicht zu empfehlen sind Optionen mit doppeltem Festzuschuss. Dabei werden die festen Sätze der gesetzlichen Versicherer nämlich lediglich verdoppelt, unabhängig davon, ob die Kosten ungleich höher sind.
Besonders wichtig sind vor dem Vertragsschluss die Fragen, ob und in welchem Maß die Kosten für Implantate und Inlays übernommen werden oder die Zahl der Implantate je Kiefer vielleicht beschränkt ist. Ebenfalls zu klären ist die Höhe des Ärztehonorars. Nicht alle Tarife übernehmen die gängigen Sätze der Honorar-Abrechnung. Mit all diesen Fragen sollte man Preise und Leistungen der einzelnen Tarife und Anbieter vergleichen. Hierfür eignen sich, wie bei den meisten Versicherungsformen, die unabhängigen Tarifrechner.

