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München, den 29. Dezember (tc.) Damit sich der Kauf einer Tanne in der Weihnachtszeit richtig lohnt, wird das gute Stück er in aller Regel bis zum 6. Januar in den eigenen vier Wänden ausgestellt. Denn entsorgt wird es zumeist nach dem Feiertag der heiligen drei Könige. Doch je länger eine beschmückte Tanne das Wohnzimmer dekoriert, umso größer wird das damit verbundene Risiko. Oft reicht ein Funke, um das völlig ausgetrocknete Geäst nebst Baumschmuck in Brand zu setzen.
Da es sich bei Christbäumen um bewegliche Gegenstände innerhalb des Haushalts handelt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Diese springt allerdings nur ein, wenn der Versicherungsnehmer im Vorfeld auch seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Andernfalls drohen erhebliche Leistungseinschränkungen. Echte Kerzen können einem etwa dann zum Verhängnis werden, wenn man sie für einige Minuten aus den Augen lässt.
Um einen Brand zu verhindern, sollte man am besten eine feuerfeste Unterlage wählen. Ein Feuerlöscher darf neben dem Christbaum ebenfalls nicht fehlen. Und wer sich in diesem Jahr über zu viele lose Tannennadeln geärgert hat, sollte im nächsten Jahr darauf achten, wann der jeweilige Baum gefällt wurde. Je länger das Datum zurückliegt, umso trockener und damit nadelanfälliger ist der Christbaum.

