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Kfz-Versicherung: Bagatellschäden bis 31.12. melden

München, den 30. Dezember (tc.) Ein Kratzer ist genauso schnell im Lack wie eine Beule im Kotflügel oder in der Beifahrertür. Gerade für Kaskoversicherte stellt sich dann die Frage, ob sie die jeweilige Bagatelle von der Kfz-Versicherung regulieren lassen oder nicht. Freilich bietet eine Schadensregulierung den Vorteil, dass das ganze Malheur im Handumdrehen gegessen ist.

Droht mit der Schadensregulierung jedoch eine Umstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), will die Regulierung durch die Assekuranz wohl überlegt sein. Schäden, die nicht mehr als 500 Euro kosten, gelten gemeinhin als Bagatellschäden. Ob ihre Regulierung eine Umstufung der SF-Klasse mit sich bringt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Eine Bagatelle muss der Versicherung nicht unmittelbar gemeldet werden. Soll die diese den Schaden jedoch übernehmen, muss sie bis zum 31.12. darüber informiert werden. Wer einen Bagatellschäden in diesem Jahr aus eigener Tasche bezahlt hat, sollte sich deshalb noch heute darüber informieren, wie es um mögliche Umstufungen der SF-Klasse bestellt ist. Mit etwas Glück lässt sich auf diese Weise noch ein verspätetes Weihnachtsgeschenk ergattern.