Sonderfall: Umzug /

Wenn Sie umziehen und in Ihrer neuen Wohnung Strom von einem alternativen Anbieter beziehen wollen, sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug den Stromversorger zu wechseln. Innerhalb dieser Frist ist der Wechsel rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Der neue Versorger benötigt für diesen Vorgang das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand (beides können Sie auch bei Ihrem Vermieter erfragen). Zur nachträglichen Kontrolle sollten Sie sich den Zählerstand ebenfalls notieren.

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