Der Wechsel /

Der Wechsel des Stromanbieters dauert ca. sechs bis zehn Wochen. Die Umstellung erfolgt dann zum Monatsersten. Da Sie immer noch mit dem Stromnetz des lokalen Netzbetreibers verbunden sind, kann es während der Umstellungsphase auch nicht zu etwaigen Ausfallzeiten kommen. Denn mit dem Anbieterwechsel haben sie lediglich bestimmt, wer ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt Ihren bestellten Strom ins allgemeine Netz einspeist. Zudem garantiert ihnen das deutsche Stromversorgungsgesetz, dass Sie als Verbraucher auch weiterhin mit Strom beliefert werden, sollte ihr neuer Anbieter - aus welchen Gründen auch immer nicht mehr liefern - können. In diesem Fall ist der der lokale Netzbetreiber zur weiteren reibungslosen Energieversorgung verpflichtet.

Nach erfolgreicher Umstellung ändert sich also an der zuverlässigen Stromversorgung nichts. Auch an Ihrem Stromzähler muss keine Änderung vorgenommen werden. Die einzige spürbare Änderung nach dem erfolgreichen Anbieterwechsel ist, dass Sie Ihre Rechnung von einem anderen Unternehmen erhalten – mit dem Unterschied, dass diese niedriger ausfallen wird als Ihre bisherige.

News
  • Energiepreise 2011 – eine Bilanz 
    nsgesamt sind die Energiepreise im Laufe dieses Jahres deutlich gestiegen. Allein für Strom mussten im Vergleich zum Vorjahr sieben Prozent mehr auf den Tisch gelegt werden. Doch auch die Gaspreise sind um vier Prozent gestiegen...
  • Die Temperaturen sinken, der Ölpreis steigt 
    Die Schuldenkrise hält die Finanzmärkte in Atem. Die jüngsten Verhandlungen auf der Ebene der europäischen Politik wurden von Devisenanlegern jedoch bereits als Fortschritt erachtet. Nun liegen die Erwartungen für weitere Entwicklungen auf kommendem Mittwoch. Bis dahin soll eine Lösung für die aktuelle Schuldenkrise gefunden werden, die tragfähig ist...
  • Bundesregierung versäumt Gesetzesänderung: Energiepreise steigen 
    Deutschlands Netzbetreiber kündigen für den Beginn des kommenden Jahres drastische Preiserhöhungen für Strom und Gas an. Der Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das zugunsten der Netzbetreiber ausgefallen ist. Demnach sei die Regulierung der Netzentgelte in entscheidenden Bereichen nicht gültig...