Berufsunfähigkeitsversicherung /

Welche Formen gibt es?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit war bis vor wenigen Jahren Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. 2001 wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde komplett gestrichen. Alle nach dem 1.1.1961 Geborenen erhalten dann nur eine kleine Rente, wenn sie in keinem Beruf auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden können. Ist man mehr als sechs Stunden am Tag erwerbsfähig, erhält man keine Rente. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält etwa 17 Prozent des letzten Bruttolohns und wer weniger als drei Stunden am Tag einsatzfähig ist, bekommt 34 Prozent.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Selbständige, Berufsanfänger oder Hausfrauen ist gar kein Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Für alle anderen gilt, dass die gesetzliche Sozialversicherung nicht im Falle von Berufsunfähigkeit einspringt, sondern nur bei Arbeits- bzw., Erwerbsunfähigkeit. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt mit der Berufsunfähigkeitsvorsorge vom ersten Tag der Beitragszahlung an. Der Leistungsnehmer erhält während der vereinbarten Leistungsdauer eine monatliche Rente. Die Rentenhöhe ist abhängig von dem geleisteten Monatsbeitrag. Die volle Versicherungsleistung wird bereits dann erbracht, wenn die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.

News
  • Die Unisex-Tarife kommen 
    Im Zuge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen deutsche Versicherer bis Ende 2012 dafür sorgen, einheitliche Tarife für Frauen und Männer anzubieten. Die Folge dieser Neuregelung dürfte für so manchen Versicherungsnehmer Beitragserhöhungen bedeuten. Experten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) raten in diesem Zusammenhang jedoch von einer Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ab...
  • Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 
    Mit Beginn des neuen Jahres sinkt der Rechnungszins von 2,25 auf 1,75 Prozent. Dadurch sinken nicht nur die Aussichten auf Renditen für klassische Lebensversicherungen, sondern auch die Attraktivität von Zinsverhältnissen von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen...
  • Lebensversicherung aktuell: Der Rechnungszins sinkt 
    Der Rechnungszins für klassische Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Lebensversicherung abschließt, kann von der Assekuranz nur noch einen maximalen Zins von 1,75 Prozent garantiert bekommen. Dieses Prinzip umfasst folgendes Zinsabkommen. Erwirtschaftet der Versicherer keine Überschüsse am Kapitalmarkt, erhält der Versicherungsnehmer zumindest den garantierten Zins als Rendite...