Berufsunfähigkeitsversicherung /
Welche Formen gibt es?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit war bis vor wenigen Jahren Teil der
gesetzlichen Rentenversicherung. 2001 wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
wurde komplett gestrichen. Alle nach dem 1.1.1961 Geborenen erhalten dann nur eine
kleine Rente, wenn sie in keinem Beruf auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden können.
Ist man mehr als sechs Stunden am Tag erwerbsfähig, erhält man keine Rente. Wer
zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält etwa 17 Prozent des letzten
Bruttolohns und wer weniger als drei Stunden am Tag einsatzfähig ist, bekommt 34
Prozent.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Selbständige, Berufsanfänger oder Hausfrauen ist gar kein Schutz durch die
gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Für alle anderen gilt, dass die gesetzliche
Sozialversicherung nicht im Falle von Berufsunfähigkeit einspringt, sondern nur
bei Arbeits- bzw., Erwerbsunfähigkeit. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
schützt mit der Berufsunfähigkeitsvorsorge vom ersten Tag der Beitragszahlung an. Der
Leistungsnehmer erhält während der vereinbarten Leistungsdauer eine monatliche Rente.
Die Rentenhöhe ist abhängig von dem geleisteten Monatsbeitrag. Die volle Versicherungsleistung
wird bereits dann erbracht, wenn die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte
Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Konkrete bzw. abstrakte Verweisung
Was zahlt der Staat?
Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

