Berufsunfähigkeitsversicherung /

Was zahlt der Staat?

Die gesetzlichen Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.
Informieren Sie sich hier über die Leistungen des Staates:

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Keinen Anspruch auf Rentenzahlungen haben alle, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
  • Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur derjenige, der weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts).
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts).
  • Berufsschutz entfällt: Kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente.
  • Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente.
  • Berufsanfänger erhalten grundsätzlich keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist.
News
  • Die Unisex-Tarife kommen 
    Im Zuge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen deutsche Versicherer bis Ende 2012 dafür sorgen, einheitliche Tarife für Frauen und Männer anzubieten. Die Folge dieser Neuregelung dürfte für so manchen Versicherungsnehmer Beitragserhöhungen bedeuten. Experten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) raten in diesem Zusammenhang jedoch von einer Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ab...
  • Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 
    Mit Beginn des neuen Jahres sinkt der Rechnungszins von 2,25 auf 1,75 Prozent. Dadurch sinken nicht nur die Aussichten auf Renditen für klassische Lebensversicherungen, sondern auch die Attraktivität von Zinsverhältnissen von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen...
  • Lebensversicherung aktuell: Der Rechnungszins sinkt 
    Der Rechnungszins für klassische Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Lebensversicherung abschließt, kann von der Assekuranz nur noch einen maximalen Zins von 1,75 Prozent garantiert bekommen. Dieses Prinzip umfasst folgendes Zinsabkommen. Erwirtschaftet der Versicherer keine Überschüsse am Kapitalmarkt, erhält der Versicherungsnehmer zumindest den garantierten Zins als Rendite...