Berufsunfähigkeitsversicherung /
Was zahlt der Staat?
Die gesetzlichen Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.
Informieren Sie sich hier über die Leistungen des Staates:
Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:
- Keinen Anspruch auf Rentenzahlungen haben alle, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
- Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur derjenige, der weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts).
- Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts).
- Berufsschutz entfällt: Kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente.
- Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente.
- Berufsanfänger erhalten grundsätzlich keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Konkrete bzw. abstrakte Verweisung
Welche Formen gibt es?
Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

