Berufsunfähigkeitsversicherung /

Was zahlt der Staat?

Die gesetzlichen Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.
Informieren Sie sich hier über die Leistungen des Staates:

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Keinen Anspruch auf Rentenzahlungen haben alle, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
  • Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur derjenige, der weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts).
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts).
  • Berufsschutz entfällt: Kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente.
  • Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente.
  • Berufsanfänger erhalten grundsätzlich keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist.
News
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    Mit dem Einzug in die ersten eigenen vier Wände ergibt sich häufig nicht nur die Frage, wie es künftig mit dem Wäschewaschen steht. Insbesondere Versicherungsfragen sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt gründlich durchdacht werden. Denn meistens geht die erste eigene Wohnung mit dem Studien- oder Berufsstart einher und das bedeutet Verantwortung in vielerlei Hinsicht...
  • Steuervorteile für Krankenversicherungsbeiträge seit 2010 
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